Erneute öffentliche Auslegung Bebauungsplanes Nr. 70 „Homanns Kamp“

Erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13a BauGB

Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz der Stadt Porta Westfalica hat in seiner Sitzung am 23.04.2018 beschlossen, den Bebauungsplanes Nr. 70 „Homanns Kamp“ (als Bebauungsplan der Innenentwicklung) mit gleichzeitiger Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 6 „Findelbrink“ erneut öffentlich auszulegen. Ziel ist die Festsetzung eines reinen Wohngebietes in der Gemarkung Hausberge, Flur 13.

Gemäß § 4a (3) i.V.m. § 13a (2) BauGB wird der o.g. Plan erneut öffentlich ausgelegt. Die erneute Auslegung ist aufgrund folgender geänderten Festsetzungen erforderlich:

- Aufweitung des Baufenster im WR3 nördlich des Homanns Kamp auf 20m sowie Aufweitung auf dem Flurstück 100 der o.g. Gemarkung

- Festsetzung von 4 Wohneinheiten im Baufeld Ecke Homanns Kamp/Findelsgrund

- Festsetzung eines weiteren Leitungsrechtes

Es wird gem. § 13a (3) BauGB darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung, Maßnahmen der Überwachung vom Umweltbericht, von der Angabe über verfügbare umweltbezogene Informationen sowie von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen wird.

Der Entwurf des Bebauungsplanes nebst Begründung liegt in der Zeit vom 22.05. bis 22.06.2018 während der Dienststunden und zwar 

  • montags     von 8.30 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr
  • dienstags     von 8.30 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr
  • mittwochs     geschlossen
  • donnerstags     von 8.30 bis 12.30nd 14.00 bis 17.00 Uhr
  • freitags     von 8.30 bis 13.00 Uhr 

in der Abteilung Stadtplanung der Stadt Porta Westfalica in 32457 Porta Westfalica, Kempstraße 1, 2. OG zu jedermanns Einsichtnahme, aus. Über die Inhalte der Planung wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Während dieser Zeit können Äußerungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift in der Abteilung Stadtplanung der Stadt Porta Westfalica vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Porta Westfalica, den 03.05.2018

Der Bürgermeister

In Vertretung

Stefan Mohme

Technischer Beigeordneter