Bekanntmachung zum Bürgerentscheid in der Stadt Porta Westfalica am Dienstag, 11. Dezember 2018, 18.00 Uhr

  1. Mit Beschluss des Rates der Stadt Porta Westfalica vom 11. Oktober 2018 ist dem Bürgerbegehren „Alle Grundschulen erhalten“ nicht entsprochen worden.

    Dies hat zur Folge, dass in der Stadt Porta Westfalica ein Bürgerentscheid, der ausschließlich in Form einer Briefabstimmung durchgeführt wird, zu folgender Fragestellung stattfindet:

    „Sollen alle Portaner Grundschulen an ihren jetzigen Haupt- und Teilstandorten verbleiben und dort saniert werden?“

    Letzter Tag der Abstimmung ist Dienstag, 11. Dezember 2018, bis 18.00 Uhr.

  2. Abstimmungsbezirk ist das Stadtgebiet der Stadt Porta Westfalica.

  3. Abstimmen kann nur, wer in das Abstimmungsverzeichnis eingetragen ist und einen Stimmschein hat.

    Abstimmberechtigt ist, wer am Tag des Bürgerentscheids

    • Deutsche/r im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzt, 
    • das 16. Lebensjahr vollendet hat,
    • seit mindestens 16 Tagen vor der Abstimmung (seit dem 25. November 2018) in der Stadt Porta Westfalica seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Abstimmungsgebiets hat und
    • nicht nach § 8 Kommunalwahlgesetz NRW vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
  4. Jede/r Abstimmberechtigte hat das Recht, die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person im Abstimmungsverzeichnis eingetragenen Daten zu prüfen. Zur Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten von anderen im Abstimmungsverzeichnis eingetragenen Personen haben Abstimmberechtigte während des nachstehend unter Nr. 5 genannten Zeitraums nur dann ein Recht auf Einsicht in das Ab-stimmungsverzeichnis, wenn sie Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Abstimmungsverzeichnisses ergeben kann. Das vorgenannte Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Abstimm-berechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß §§ 51 und 52 Bundesmeldegesetz eingetragen ist.
  5. Das Abstimmungsverzeichnis wird in der Zeit vom 21. November 2018 bis zum 25. November 2018 während folgender Öffnungszeiten des Abstimmungsbüros

    Mittwoch, dem 21. November 2018 von 8.30 Uhr bis 16.00 Uhr
    Donnerstag, dem 22. November 2018 von 8.30 Uhr bis 17.00 Uhr
    Freitag, dem 23. November 2018 von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr
    Samstag, dem 24. November 2018 von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
    Sonntag: geschlossen, keine Einsichtnahme möglich

    in folgender Dienststelle zur Einsichtnahme bereitgehalten:

    Stadt Porta Westfalica
    Der Bürgermeister
    Rathaus, Abstimmungsbüro, Zimmer-Nr. 0.34 (barrierefrei zu erreichen)
    Kempstraße 1
    32457 Porta Westfalica

    Das Abstimmungsverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsicht-nahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.
  6. Wer das Abstimmungsverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Einsichtsfrist, spätestens bis 25. November 2018, beim Bürgermeister der Stadt Porta Westfalica, Kempstraße 1, 32457 Porta Westfalica, Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich bis zum 25. November 2018 oder während der Öffnungszeiten des Abstimmungsbüros, Rathaus, Zimmer 0.34, Kempstraße 1, 32457 Porta Westfalica bis zum 24. November 2018, 12.00 Uhr, auch durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, sind die erforderlichen Beweismittel beizubringen oder anzugeben.
  7. Abstimmberechtigte, die in das Abstimmungsverzeichnis eingetragen sind, erhalten in der Zeit vom 7. November 2018 bis spätestens zum 20. November 2018 eine Abstimmungsbenachrichtigung sowie einen Stimmschein mit den entsprechenden Abstimmungsunterlagen für die Abstimmung per Brief.

    Mit der Abstimmungsbenachrichtigung und dem Stimmschein erhalten die Abstimmberechtigten

    • einen amtlichen Stimmzettel,
    • einen amtlichen blauen Stimmumschlag,
    • einen amtlichen roten Stimmbriefumschlag, auf dem die Anschrift, an die der Stimmbrief zurückzusenden ist, aufgedruckt ist
    und
    • das Informationsblatt der Stadt Porta Westfalica zum Bürgerentscheid sowie
    • ein Merkblatt für die Abstimmung per Brief.

    Abstimmberechtigte, die keine Abstimmungsbenachrichtigung und keinen Stimmschein erhalten haben, aber glauben, abstimmberechtigt zu sein, müssen Einspruch gegen das Abstimmungsverzeichnis einlegen, wenn sie nicht Gefahr laufen wollen, ihr Stimm-recht nicht ausüben zu können.
  8. Wer einen Stimmschein hat, kann an der Abstimmung per Brief teilnehmen.

    Auf Antrag erhalten einen Stimmschein und die Unterlagen zur Abstimmung per Brief nicht in das Abstimmungsverzeichnis eingetragene Abstimmberechtigte,

    a. wenn sie nachweisen, dass sie ohne ihr Verschulden die Einspruchsfrist bis zum 25. November 2018 versäumt haben,
    b. wenn sie aus einem von ihnen nicht zu vertretenden Grund nicht in das Abstimmungsverzeichnis aufgenommen worden sind,
    c. wenn das Recht auf Teilnahme an der Abstimmung im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Abstimmungsverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.

    Nicht in das Abstimmungsverzeichnis eingetragene Abstimmberechtigte werden noch bis zum 16. Tag vor der Abstimmung (25. November 2018) von Amts wegen in das Abstimmungsverzeichnis eingetragen, wenn sich ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Abstimmung bis zu diesem Tag durch Eintragung in das Melderegister herausstellt.

    Stimmscheine können mündlich oder schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telefax oder E-Mail gewahrt. Ein telefonisch gestellter Antrag ist unzulässig.

    Abstimmberechtigte, die glaubhaft versichern, dass ihnen ihr Stimmschein nicht zugegangen ist, können bis Dienstag, 11. Dezember 2018, 12.00 Uhr, einen neuen Stimmschein beantragen. Verlorene Stimmscheine werden nicht ersetzt.

    Abstimmberechtigte, die nicht in das Abstimmungsverzeichnis eingetragen sind, aber aus dem oben unter a) bis c) genannten Gründen Stimmscheine erhalten können, können bis Dienstag, 11. Dezember 2018, 15.00 Uhr, einen Stimmschein beantragen.
  9. Jede/r Abstimmberechtigte hat eine Stimme. Die/Der Abstimmberechtigte kennzeichnet persönlich den Stimmzettel. Die/Der Abstimmberechtigte gibt für die zu entscheidende Frage ihre/seine Stimme in der Weise ab, dass sie/er durch ein auf den Stimmzettel gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welche Antwort gelten soll. Danach falten die Abstimmberechtigten den Stimmzettel und legen ihn in den blauen Stimmumschlag. Der blaue Stimmumschlag ist durch die Abstimmberechtigten zu verschließen. Eine/Ein Abstimmberechtigte/r, die/der des Lesens unkundig oder aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage ist, den Stimmzettel eigenhändig zu kennzeichnen, kann sich der Hilfe einer anderen Person (Hilfsperson) bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben.

    Auf dem Stimmschein hat die/der Abstimmberechtige oder die Hilfsperson durch eigenhändige Unterschrift an Eides statt zu versichern, dass der Stimmzettel persönlich oder gemäß dem erklärten Willen der/des Abstimmenden gekennzeichnet worden ist.

    Der/die  Abstimmberechtigte hat dann den Stimmschein und den blauen Stimmumschlag nach dem Unterschreiben/Ausfüllen in den roten Stimmbriefumschlag einzulegen und den Stimmbrief zu verschließen.

    Der Stimmbrief ist so rechtzeitig zu übersenden, dass er spätestens am Tag des Bürgerentscheids, Dienstag, den 11. Dezember 2018, bis 18.00 Uhr, bei der Stadt Porta Westfalica, Kempstraße 1, 32457 Porta Westfalica, eingeht. 

    Der rote Stimmbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bis spätestens 11. Dezember 2018, 18.00 Uhr im Rathaus der Stadt Porta Westfalica abgegeben oder in die Hausbriefkästen des Rathauses, Kempstraße 1, oder des Rathauses 2, Hauptstraße 14, 32457 Porta Westfalica, eingeworfen werden.
  10. Die Ermittlung und Feststellung des Abstimmungsergebnisses ist öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Stören der Abwicklung der Ergebnisfeststellung möglich ist. Zur Ermittlung des Abstimmungsergebnisses des Bürgerentscheids treten die Abstimmungsvorstände am 11. Dezember 2018, um 15.00 Uhr im Rathaus der Stadt Porta Westfalica, Kempstraße 1, 32457 Porta Westfalica zusammen. Die Abstimmungsvorstände öffnen ab 15.00 Uhr die Stimmbriefe und prüfen die Gültigkeit der Stimmabgabe. Im Falle der Gültigkeit wird der Stimmumschlag ungeöffnet in die Abstimmungsurne eingeworfen und der Stimmschein gesammelt. Die Stimmenzählung erfolgt im An-schluss an den Ablauf der Frist für die Stimmabgabe (ab 18.00 Uhr).
  11. Wer unbefugt abstimmt, sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Abstimmung herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Auch der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 Strafgesetzbuch). 

Porta Westfalica, 29.10.2018

Stadt Porta Westfalica
Der Bürgermeister

Bernd Hedtmann