Bekanntmachung eines Erörterungstermins zur Planfeststellung für die Herstellung eines Gewässers im Rahmen des Sand- und Kiesabbaus in der Gemarkung Stemmen, Gemeinde Kalletal

Bekanntmachung eines Erörterungstermins

Planfeststellung für die Herstellung eines Gewässers im Rahmen des Sand- und Kiesabbaus in der Gemarkung Stemmen, Gemeinde Kalletal 

Die H. Eggersmann GmbH & Co.KG, Beutebrink, 32689 Kalletal-Varenholz,  hat bei der Bezirksregierung Detmold für die Freilegung von Grundwasser im Rahmen eines Bodenabbaus zur Gewinnung von Kies und Sand im Nassabbauverfahren in der Gemarkung Stemmen die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)  beantragt. 

Der Plan mit den dazugehörigen Erläuterungen, Zeichnungen und Nachweisen hat in den Städten Porta Westfalica und Rinteln sowie in der Gemeinde Kalletal zur allgemeinen Einsicht ausgelegen. 

Die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 Satz 5 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan werden mit der Trägerin des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, erörtert. Die Erörterung findet statt 

am Donnerstag, 08. November 2018 

ab 10.00 Uhr

im Gasthaus Rieke-Schulte, Bavenhauser Straße 39, 32689 Kalletal 


Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. 

Die Teilnahme an dem Termin ist freigestellt. Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist möglich. Diese haben ihre Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Planfeststellungsbehörde genommen wird. Bei Nichterscheinen verbleibt es bei den form- und fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen und Einwendungen.  

Bei Ausbleiben eines Beteiligten/ einer Beteiligten kann auch ohne ihn/ sie verhandelt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass verspätete Einwendungen ausgeschlossen sind und dass das Anhörungsverfahren mit Schluss der Verhandlung beendet ist. 

Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstandene Kosten können nicht erstattet werden. 

Porta Westfalica, den 15. Oktober 2018

Im Auftrag

Der Bürgermeister

Bernd Hedtmann