Bauordnung
Bauanträge können über das Bauportal NRW eingereicht werden.
Die neue Fassung der Landesbauordnung NRW sieht ab dem 01.09.2026 gem. § 70 Abs. 1 BauO NRW die elektronische Einreichung des Bauantrages vor.
Die Antragsunterlagen sind bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde der Stadt Porta Westfalica ausschließlich über das Bauportal NRW einzureichen (§ 70 Abs. 1 S. 3 BauO NRW).
Bitte beachten Sie beim Einreichen Ihrer Unterlagen den Leitfaden für die Benennung von Bauvorlagen im digitalen Genehmigungsverfahren bei der Stadt Porta Westfalica.
Öffnungszeiten
| Montag | geschlossen | ||
| Dienstag | 08:30 - 12:30 Uhr | und | 14:00 - 16:00 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen | ||
| Donnerstag | 08:30 - 12:30 Uhr | und | 14:00 - 17:00 Uhr |
| Freitag | geschlossen | Terminvereinbarungen sind freitags möglich. |






