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Bauordnung / Untere Denkmalbehörde

Bauordnung 

Bauanträge können über das Bauportal NRW eingereicht werden.

Die neue Fassung der Landesbauordnung NRW sieht ab dem 01.09.2026 gem. § 70 Abs. 1 BauO NRW die elektronische Einreichung des Bauantrages vor.

Die Antragsunterlagen sind bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde der Stadt Porta Westfalica ausschließlich über das Bauportal NRW einzureichen (§ 70 Abs. 1 S. 3 BauO NRW).

Bitte beachten Sie beim Einreichen Ihrer Unterlagen den Leitfaden für die Benennung von Bauvorlagen im digitalen Genehmigungsverfahren bei der Stadt Porta Westfalica.


Öffnungszeiten

Montaggeschlossen

Dienstag08:30 - 12:30 Uhr und14:00 - 16:00 Uhr
Mittwochgeschlossen

Donnerstag08:30 - 12:30 Uhr und14:00 - 17:00 Uhr 
Freitaggeschlossen
Terminvereinbarungen sind freitags möglich.

Kontakt: bauordnung@portawestfalica.de



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