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Denkmalförderung

Denkmäler erzählen von den Menschen, die vor uns gelebt, gearbeitet und gebaut haben. Sie machen Geschichte anschaulich und vermitteln die Werte, auf denen unsere Gesellschaft gewachsen ist. Ihr Erhalt ist deshalb weit mehr als die Bewahrung historischer Bausubstanz – der Einsatz für den Erhalt bedeutender Denkmale ist ein Bekenntnis zu unserer kulturellen Identität und zu einem verantwortungsvollen Umgang mit dem Erbe vergangener Generationen.

Private Antragstellerinnen und Antragsteller können eine Förderung von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Kirchen, Religionsgemeinschaften und Gemeinden werden mit 30 Prozent unterstützt. Der reguläre Förderhöchstbetrag liegt bei 350.000 Euro.

Das Portal zum Stellen von Anträgen auf Landesfördermittel für Denkmalschutz- und Denkmalpflege-Projekte für das Jahr 2027 ist ab sofort bis zum 31. Oktober 202 freigeschaltet.

 

Gemeinsam das historisch-kulturelle Erbe Nordrhein-Westfalens bewahren - Denkmalförderprogramm des Landes NRW - mit Förderprogramm für verkehrshistorische Kulturgüter 

Das Land NRW unterstützt private Denkmaleigentümer, Vereine, Bürgerinitiativen, Stiftungen, Kirchen und Kommunen beim Erhalt und der Pflege von Denkmälern. Hierzu werden regelmäßig Fördermittel bereitgestellt, die im Denkmalförderprogramm eines jeden Jahres näher erläutert werden.

Anträge sind vor Maßnahmenbeginn jeweils bis zum 1. Oktober eines Jahres online bei der zuständigen Bezirksregierung für das darauf folgende Jahr einzureichen. Örtlich maßgebend ist der Standort des Denkmals, für das Stadtgebiet Porta Westfalica ist die BZR Detmold zuständig. Den Zugang zur elektronischen Antragstellung stellt das Ministerium für Heimat Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW über den Link https://www.denkmal.foerderung.nrw/onlineantrag#login bereit. Über die Suchfunktion des Internet-Browsers findet man die Seite auch mit den Stichworten „Bezirksregierung Detmold Denkmalförderung“. Dem Antrag sind die zur Prüfung der beabsichtigten Maßnahme erforderlichen Unterlagen (wie zum Beispiel Kostenvoranschläge, Leistungsbeschreibungen, Planzeichnungen, Finanzierungspläne) beizufügen. Da die Landeshaushaltsordnung (LHO) vorschreibt, dass eine Antragstellung schriftlich zu erfolgen hat, ist es für eine gültige Antragstellung erforderlich, einen mit Original-Unterschrift versehenen Antrag in Papierform vorzulegen. Deshalb ist der online gestellte Antrag im Anschluss auszudrucken und unterschrieben an die zuständige Bezirksregierung zuzusenden, eine unterschriebene Kopie ist der Unteren Denkmalbehörde zur Kenntnis zu geben, da unter Umständen eine denkmalrechtliche Erlaubnis von der Unteren Denkmalbehörde für die Fördermaßnahme erteilt werden muss.

 Mit dem "Förderprogramm verkehrshistorische Kulturgüter" stellt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen ehrenamtlichen Initiativen und Vereinen aus dem Bereich der historischen Mobilität regelmäßig Fördermittel zur Verfügung. Hier ist in gleicher Weise zu vorzugehen.