Bürgeramt im Rathaus II
Kurze Wege, Leistungen aus einer Hand, Formalitäten so einfach und so schnell wie möglich erledigen!

Termine können über die Online-Terminvergabe, unter der zentralen Rufnummer 0571/ 791-223 und per E-Mail an buergerservice@portawestfalica.de vereinbart werden. Ohne vorherige Terminvereinbarung ist gegebenenfalls mit längeren Wartezeiten zu rechnen.
Kurzzeitparkplätze und ein Behindertenparkplatz stehen vor dem Rathaus, kostenfreie Parkmöglichkeiten ohne Zeitlimit stehen in der Tiefebene unter dem Parkplatz am WEZ zur Verfügung.
Terminvergabe online, per Telefon und per E-Mail
Hinweis:
Um-, An- und Abmeldungen eines Wohnsitzes können vollständig online erledigt werden. Siehe unter Leistungen im Überblick, Buchstaben A und U.
Information zu den Kommunalwahlen NRW am 14.09.2025:
Um-, Zu- und Wegzüge ab dem 04.08.2025
Wählen kann, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein erhalten hat. Von Amts wegen, das heißt ohne besonderen Antrag, werden grundsätzlich alle Personen in das Wählerverzeichnis eingetragen, bei denen am 03.08.2025 (Stichtag) feststeht, dass eine Person wahlberechtigt und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Wie sich ein Wohnungswechsel nach dem Stichtag 03.08.2025 auf das Wahlrecht auswirkt, kann hier nachgelesen werden:
Leistungen im Überblick:
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
A
An- oder Ummeldung des Wohnsitzes
Die gebührenfreie An- oder Ummeldungen eines Wohnsitzes kann persönlich im Bürgeramt oder vollständig digital über den Onlinedienst vorgenommen werden. Weitere Informationen für eine online-Anmeldung befinden sich hier: https://www.portawestfalica.de/aktuelles/BundID/
Für eine An- oder Ummeldung vor Ort im Bürgeramt oder online wird Folgendes benötigt
- Personalausweis, ggf. Reisepass und oder Familienstammbuch
- Eine Bescheinigung des Wohnungsgebers Wohnungsgeberbestätigung
- Für Kind(er): Abstammungs- oder Geburtsurkunde und zusätzlich, falls vorhanden, Kinderreisedokument
- Falls erforderlich eine
Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes
Hinweis: Nach dem Bundesmeldegesetz besteht die Verpflichtung, sich innerhalb von zwei Wochen nach Bezug einer Wohnung an- bzw. umzumelden. Anderen Behörden, Unternehmen und Organisationen sollte zeitnah ein Wohnungswechsel mitgeteilt werden (Bank, Krankenkasse, GEZ, Gewerbeamt, Straßenverkehrsamt, Stadtwerke, Telekom, usw.)
Abmeldung des Wohnsitzes
Eine gebührenfreie Abmeldung des Wohnsitzes ist ausschließlich bei Wegzug ins Ausland bzw. Abmeldung eines Nebenwohnsitzes erforderlich. Eine Wohnungsgeberbestätigung ist einzureichen.
Hinweis: Nach dem Bundesmeldegesetz besteht die Verpflichtung, sich innerhalb von zwei Wochen nach Wegzug oder Aufgabe des Zweitwohnsitzes abzumelden. Anderen Behörden, Unternehmen und Organisationen sollte zeitnah ein Wegzug bzw. die Aufgabe einer Zweitwohnung mitgeteilt werden (Bank, Krankenkasse, GEZ, Gewerbeamt, Straßenverkehrsamt, Stadtwerke, Telekom, usw.)
Abfallentsorgung
Im Bürgeramt sind Beistellsäcke und Sperrmüllwertmarken erhältlich. Die Windelsackabfuhr wird im Bürgeramt angemeldet. Windelsäcke können für 2,00 € pro Stück erworben werden (Mindestabnahme 5 Stück). Nicht benötigte Säcke können nicht zurück genommen werden. Informationen zur städtischen Abfallentsorgung
Für die Abholung von Sperrmüll ist der Entsorger PreZero zuständig. Aufträge werden telefonisch unter 0571 / 9744-164 oder online erteilt. Der Sperrmüll wird mit Sperrmüllmarken versehen, die in folgenden Verkaufsstellen erworben werden können:
- Barkhausen: E-Center, Flurweg 11
- Eisbergen: Neukauf Röthemeier, Albert-Schweitzer-Straße 8
- Hausberge: WEZ, Unter der Schalksburg 3
- Hausberge: Bürgeramt im Rathaus II, Hauptstraße 14
- Kleinenbremen: Frischmarkt Tebbe, Am Dornbracht 2
- Neesen: Edeka Thielking, Meißener Straße 21
- Veltheim: Edeka Camen, Ravensberger Straße 178
Hinweis: Sollten keine oder zu wenig Marken befestigt sein, wird der Sperrmüll nicht mitgenommen. Wertmarken können nicht zurückgenommen werden.Ausweisdokumente (Personalausweis und Reisepass)
Derzeit wird dieser Abschnitt bearbeitet. Wir bitten um Verständnis. Informationen befinden sich derzeit unter Personalausweis und Reisepass.
B
Befreiungsantrag Rundfunkgebühren
Die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht oder die Bewilligung einer Ermäßigung des Rundfunkbeitrages ist aus sozialen oder gesundheitlichen Gründen möglich. Anträge auf Rundfunkgebührenbefreiung sind im Bürgeramt erhältlich. Im Sozialamt ist die erforderliche Bescheinigung zur Vorlage bei der Gebühreneinzugszentrale erhältlich. Kopien der Unterlagen, die mit dem Antrag einzureichen sind, z. B. des Schwerbehindertenausweises mit dem Vermerk RF, werden vom Bürgeramt beglaubigt. Der ausgefüllte Antrag ist dann zusammen mit den Belegen an die Gebühreneinzugszentrale zu schicken. Die Bearbeitung des Antrages durch das Bürgeramt ist gebührenpflichtig (9,00 €). Der Antrag kann jedoch auch online selbst gestellt werden beim Beitragsservice der ARD 1 und des ZDF.
Hinweis: Die Deutsche Telekom bietet einen Sozialtarif, der an die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht gebunden ist. Umfassende Informationen hierzu sind über die Verbraucherzentrale erhältlich.
Beglaubigungen von Schriftstücken und Unterschriften
Kopien oder Abschriften von Schriftstücken sowie Unterschriften können vom Bürgeramt gebührenpflichtig beglaubigt werden, wenn das Original von einer Behörde ausgestellt wurde oder eine beglaubigte Kopie bzw. ein unterschriebenes Schriftstück einer Behörde vorgelegt werden soll. Um beglaubigen zu können, muss das Original und die zu beglaubigenden Kopien oder Abschriften im Bürgeramt persönlich vorgelegt werden, Unterschriften, können ausschließlich persönlich und in Gegenwart des beglaubigenden Personals sowie unter Vorlage des Personalausweises beglaubigt werden.
Die Gebühr für die Beglaubigung eines Schriftstückes beträgt 6,50 € pro Dokument, für die Beglaubigung einer Unterschrift 3,50 €.
Ein Termin kann online, per Telefon und per E-Mail vereinbart werden.
Hinweis:
- Beglaubigte Abschriften von Personenstandsurkunden werden ausschließlich von dem Standesamt beglaubigt, welches die Urkunde ausgestellt hat.
- Sofern das Bürgeramt rechtlich nicht befugt ist zu beglaubigen, kann man bei Bedarf bei einem Notar ein Schriftstück bzw. eine Unterschrift (öffentliche Beglaubigung nach § 129 BGB) beglaubigen lassen.
- Unterschriften ohne Schriftstück bzw. Text (Blankounterschriften) können nicht beglaubigt werden. Ein Schriftstück, welches aus mehreren Blättern besteht, ohne das der ursprüngliche Zusammenhang erkennbar ist, kann ebenfalls nicht beglaubigt werden.
C
D
E
F
Fahrradboxen am Bahnhof (Vermietung)
Derzeit nicht verfügbar
Fischereischeine
Zuständig für Fischereischeine ist das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW. Ein Fischereischein wird auf Antrag im Bürgeramt ausgestellt an Personen, welche eine Fischereiprüfung abgelegt haben. Die Prüfung kann ab dem vollendeten 13. Lebensjahr abgelegt werden, frühestens ab dem 14. Geburtstag wird der Fischereischein ausgehändigt. Das Prüfungszeugnis des Kreises Minden-Lübbecke und ein aktuelles Passbild werden benötigt, Fischereischeine sind bei Jahresscheinen bis Ende des Jahres, bei Fünfjahresscheinen bis zum Ende des 5. Jahres gültig, in dem sie ausgestellt wurden.
Personen, die das 10., aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, können einen Jugendfischereischein beantragen, der sie berechtigt, in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeines zu angeln. Das Prüfungszeugnis der Begleitung und ein aktuelles Passbild des Jugendlichen müssen vorgelegt werden. Der Jugendfischereischein ist ein Jahr gültig und kann jeweils um ein Jahr verlängert werden.
An Gebühren fallen an
- 08,00 € für den Jugendschein (incl. 4,00 € Fischereiabgabe)
- 16,00 € für den Jahresschein (incl. 8,00 € Fischereiabgabe)
- 48,00 € für den 5-Jahres-Fischereischein (inkl. 24,00 € Fischereiabgabe)
- 05,00 € für den Ersatzfischereischein bei Verlust des Original-Fischereischeins
Führerscheinanträge
Anträge auf Erteilung, Erweiterung der Fahrerlaubnis sowie auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis werden beim Bürgeramt persönlich abgegeben. Fahrschulen sind ebenfalls berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Anträge auf Erteilung oder Erweiterung einzureichen. Die Anträge werden nach Prüfung der Personalien und Zahlung der Verwaltungsgebühren von der Stadt- und Gemeindeverwaltungen an das Straßenverkehrsamt weitergeleitet. Umfassende Information befinden sich auf den Internetseiten des Straßenverkehrsamtes.
Fahrerkarten
Derzeit keine Informationen verfügbar
Führungszeugnisse
Führungszeugnisse für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde können online beim Bundesamt für Justiz gestellt werden (Broschüre Führungszeugnisse). Mit einer Haupt- oder Nebenwohnung in Porta Westfalica gemeldete Personen können persönlich einen Antrag im Bürgeramt stellen. Ein Personalausweis oder Reisepass sind vorzulegen, eine Gebühr in Höhe von 13,00 € wird erhoben. Der Antrag kann grundsätzlich auch schriftlich unter Angabe aller erforderlichen Daten und mit beglaubigter Unterschrift gestellt werden. Sollte zusätzlich zum Führungszeugnis ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister benötigt werden, kann dieser online beim Bundesamt für Justiz oder persönlich im Bürgeramt beantragt werden (erforderlich z. B. bei Antragstellung auf behördliche Erlaubnis wie Gaststättenkonzession, Maklerschein (34c GewO)).
Fundbüro
Kleinere Fundsachen wie Schlüssel, Telefone usw. können im Bürgeramt abgeben oder per Post zugeschickt werden. Große Fundsachen wie Fahrräder oder Mopeds können angezeigt werden, damit die Stadt die Fundsache abholen kann. Das Bürgeramt unterstützt darüber hinaus dabei, verlorene Gegenstände wiederzufinden.
Sobald Fundsachen registriert wurden, werden diese an www.fundbuerodeutschland.de weitergeleitet. Auf dieser Internet-Seite werden bundesweit Fundsachen veröffentlicht. Verluste von Gegenständen, die z. B. auf Reisen verloren gegangen sind, können dort online nachgefragt werden.
Die Aufbewahrungsfrist für Fundsachen beträgt 6 Monate. Werden diese nicht abgeholt und erhebt der Finder oder die Finderin Eigentumsansprüche, werden für Fundsachen im Wert über 26,00 € je nach Wert des Gegenstandes gestaffelt Gebühren erhoben.
Sofern Tiere aufgefunden werden, können diese im Tierheim abgegeben werden oder sie werden von Mitarbeitenden der Tierheime abgeholt.
- Tierheim Minden, Werfstraße 36b, 32423 Minden, Tel.: 0571 / 41109
- Tierschutzverein Bückeburg – Rinteln und Umgebung e.V.
Tierheim Am Hasengarten 6, 31675 Bückeburg, Tel.: 05722 / 5220
G
Gewerbezentralregisterauszug beantragen
Das Gewerbezentralregister (GZR) erfasst Verwaltungsentscheidungen oder Bußgeldentscheidungen im Zusammenhang mit einem Gewerbe. Ein Auszug aus dem GZR kann z. B. von Behörden verlangt werden, wenn ein neues Gewerbe angemeldet wird. Zuständig ist das Bundesjustizamt in Bonn ( Bundeszentralregister). Der Auszug kann im Bundeszentralregister online und im Bürgeramt gegen eine Gebühr von 13,00 € beantragt werden, wenn man in Porta Westfalica mit einer Wohnung bzw. mit einem Gewerbe gemeldet ist. Zu unterscheiden sind zwei Arten des Gewerbezentralregisterauszuges: Belegart für private Zwecke und Belegart zur Vorlage bei einer Behörde.
Für einen Antrag wird benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Handelsregisterauszug
- für die Vorlage bei einer Behörde: Angabe der Anschrift und Grund der Beantragung
Gebühreneinzugszentrale (GEZ) siehe unter B Befreiungsantrag Rundfunkgebühren
H
Hundean- und abmeldung
Hundehaltung ist anzeige- und steuerpflichtig, für bestimmte Rassen ist die Haltung des Hundes zu beantragen. Für die Anzeige bzw. den Antrag auf Haltung eines Hundes ist das Ordnungsamt zuständig, für die Hundesteuer die Abteilung Abgaben und Steuern im Fachbereich Finanzen. An- und Abmeldungen können im Rathaus 1, Kempstraße 1, in der Abteilung Abgaben und Steuern erfolgen, von dort aus wird das Ordnungsamt informiert. Es ist auch möglich, die Hundesteueranmeldung und -abmeldung sowie die Hundeanmeldung nach Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW) online vorzunehmen.
I
J
K
Kinderreisedokument
Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union, der Schweiz und des Schengen-Raumes benötigt ein Kind jeden Alters einen Personalausweis, für Reisen außerhalb Europas wird ein Reisepass benötigt. Personalausweis und Reisepass sind für Personen unter 24 Jahren maximal 6 Jahre gültig. Das Dokument ist nicht verlängerbar und muss nach Ablauf neu beantragt werden. Reisedokumente werden im Bürgeramt beantragt, die Bearbeitungszeit kann drei bis vier Wochen dauern. Die Bundesdruckerei ist für die Ausstellung von Ausweisdokumenten zuständig.
Sollte der Fall eintreten, dass vom Bürgeramt ein vorläufiges Reisedokument ausgestellt werden muss, ist die erforderliche Einverständniserklärung direkt mitzubringen.
Erforderliche Unterlagen:
- Die Geburtsurkunde des Kindes
- Ein biometrisches Foto des Kindes
- Die Ausweisdokumente von Mutter und Vater
- Kommt ein Elternteil nicht mit zum Amt, wird die jeweilige Einverständniserklärung des Partners bzw. der Partnerin benötigt, die bei Abholung des Dokuments mitzubringen ist.
- Vorläufige Reisedokumente, die z. B. im Fall kurzfristig anstehenden Reise benötigt werden, werden direkt bei Antragstellung im Bürgeramt ausgestellt und ausgehändigt. Hier ist die erforderliche Einverständniserklärung direkt mitzubringen.
- Bei alleinigem Sorgerecht ist dies nachzuweisen.
Hinweis:
Da es nicht ganz einfach ist, einen Säugling den Vorschriften entsprechend zu fotografieren, gelten nicht so strenge Vorgaben für das biometrische Foto wie für Erwachsene. Hierauf ist zu achten: Heller Hintergrund, kein Gegenstand im Bild, kein Schnuller, offene Augen, ohne Mütze im Gesicht, ohne Grimassen, keine zweite Person auf dem Bild. Allerdings werden bei biometrischen Passbildern für Babys und Kinder bis 6 Jahre ausnahmsweise Abweichungen geduldet. Dies betrifft insbesondere die Kopfhaltung und den Gesichtsausdruck.
Da sich das Gesichtsbild von Säuglingen und Kleinkindern schnell verändern kann und eine Identifizierung unter Umständen vor dem Erreichen des Ablaufdatums nicht mehr möglich ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Reisebeginn ein neues Ausweisdokument zu beantragen. Damit können Probleme bei der Ein- und Ausreise vermieden werden
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M
Meldebescheinigungen
Für die gebührenpflichtige Ausstellung einer Meldebescheinigung, die zum Beispiel zur Vorlage bei bestimmten Behörden wie das Standesamt benötigt wird, ist im Bürgeramt ein Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. Die Gebühr von 9,00 € entfällt, wenn eine Anforderung der Meldebescheinigung von der Rentenversicherung oder vom Versorgungsamt vorgelegt wird.
Melderegisterauskünfte
Über eine Auskunft aus dem Melderegister sind Angaben zu Vor- und Zunamen, akademischen Grade und Anschriften über andere Personen erhältlich. Die einfache Melderegisterauskunft kann von jeder Person für jeden Zweck beantragt werden außer für Werbung und Adresshandel. Eine Gebühr von 11 Euro wird erhoben.
Personen, die ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft machen können, haben nach dem Meldegesetz NW Anspruch auf eine erweiterte Melderegisterauskunft über Personen. Eine erweiterte Melderegisterauskunft enthält neben Vor- und Zunamen, akademischen Graden und Anschriften weitere Daten wie Tag und Ort der Geburt, frühere Vor- und Familiennamen, Familienstand (beschränkt auf die Angabe ob verheiratet oder nicht), Staatsangehörigkeit, frühere Anschriften, Tag des Ein- und Auszugs, gesetzliche Vertreter, Sterbetag und -ort. Eine Gebühr von 15 Euro wird erhoben.Eine Melderegisterauskunft kann schriftlich oder persönlich im Bürgeramt beantragt werden. Die Gebühr kann per Überweisung, per Verrechnungsscheck oder bar gezahlt werden.
Antrag auf eine Melderegisterauskunft
Information über eigene, persönliche Daten im Melderegister
Es ist möglich, sich über die im Melderegister der Stadt Porta Westfalica gespeicherten eigenen persönlichen Daten zu informieren. Eine Gebühr wird nicht erhoben.Widerspruchsrecht gegen die Weiterleitung von Daten aus dem Melderegister
Widerspruch erhoben werden kann nach dem Meldegesetz NW gegen die Weitergabe von Daten an- Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen in Zusammenhang mit Parlaments- oder Kommunalwahlen
- an Antragsteller und Parteien im Zusammenhang mit Volksbegehren und Volksentscheide sowie mit Bürgerentscheiden
- private Dritte über das Internet (die schriftliche Auskunft ist hiervon nicht betroffen)
- eine öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft
- das Bundesamt für Wehrverwaltung zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial an Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden.
Mit Einwilligung der betreffenden Person kann die Meldebehörde Mitgliedern parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften sowie Presse und Rundfunk eine Melderegisterauskunft über Alters- und Ehejubiläen von Einwohner*innen erteilen. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
Auskunftssperre
Eine Auskunftssperre muss begründet beantragt werden. Sie dient dem Schutz der antragstellenden Person und verhindert, dass private Dritte Auskünfte erhalten. Im schriftlich zu stellenden Antrag bei der zuständigen Meldebehörde muss eine konkrete Gefahr glaubhaft dargelegt werden.
N
O
P
Personalausweise
Personalausweise werden am Hauptwohnsitz ab Geburt im Bürgeramt beantragt. Für Dokumente bis zum 18. Lebensjahr siehe Kinderausweisdokumente
Bis zum 16. Lebensjahr ist das Einverständnis der Sorgeberechtigten erforderlich.Einverständniserklärung zur Ausstellung
Für einen Personalausweis benötigen Sie:
- Den bisherigen Bundespersonalausweis
- ein biometrietaugliches Lichtbild, laut Fotomustertafel, welches ab 01.05.2025 in digitaler Form vorliegen und medienbruchfrei übermittelt werden muss. Download der Fotomustertafel.
Es besteht die Möglichkeit, digitale Fotos in einem Fotostudio Ihrer Wahl anfertigen zu lassen, s. hierzu folgende Links: https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/ sowie https://www.dm.de/services/services-im-markt/fotoservice/passbild-service-51462 Es ist außerdem möglich, ein Foto direkt im Bürgeramt anfertigen zu lassen. Kosten: 6 €. - die Heiratsurkunde oder für Ledige die Geburtsurkunde
Die Gebühr für die Ausstellung eines neuen Personalausweises beträgt
- 22,80 € für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
- 37,00 € für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben.
Die Gebühr ist bei der Antragstellung zu entrichten.
Bitte beachten Sie
- Den Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises müssen Sie persönlich unterschreiben. Aus diesem Grund ist der Antrag persönlich zu stellen. Sie können sich nicht vertreten lassen
- Der Ausweis muss persönlich abgeholt werden. In besonderen Fällen, z. B. bei Krankheit, kann er durch einen Bevollmächtigten abgeholt werden, hierbei ist die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht erforderlich. Der alte Personalausweis muss dabei abgegeben werden.
- Der Personalausweis ist 10 Jahre gültig. Bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist der Personalausweis 6 Jahre gültig
- Wenn Sie Ihren Personalausweis verloren haben oder er Ihnen gestohlen worden ist, teilen Sie uns dieses bitte unverzüglich mit. Im Bürgeramt wird eine Verlustanzeige aufgenommen. Wird dringend ein Ausweis benötigt, kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden.
Einen vorläufigen Personalausweis benötigen Sie, wenn Ihr alter Ausweis abgelaufen ist und Sie dringend einen gültigen Ausweis benötigen. Das gleiche gilt, wenn Ihnen Ihr Personalausweis abhanden gekommen ist. Der vorläufige Personalausweis ist nur drei Monate gültig.
Für einen vorläufigen Personalausweis benötigen Sie die gleichen Unterlagen, wie bei der Beantragung eines endgültigen Personalausweises.
Bitte beachten Sie- Zusammen mit dem vorläufigen Personalausweis wird der endgültige Ausweis beantragt.
- Der vorläufige Personalausweis wird sofort ausgestellt.
- Da Ihre eigenhändige Unterschrift erforderlich ist, müssen Sie den Antrag persönlich stellen und können sich nicht vertreten lassen.
Die Gebühr für den vorläufigen Personalausweis beträgt 10,00 €.
PIN Rücksetz- und Aktivierungsdienst
Sie können Ihren Online-Ausweis in einem Bürgeramt oder –büro kostenfrei aktivieren lassen und Ihren PIN neu setzen
Flyer: Sicher, einfach, digital – Der Online-Ausweis
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Reisepässe
Wenn Sie in Porta Westfalica Ihren Hauptwohnsitz haben und Deutsche/r sind, können Sie einen Reisepass im Bürgeramt beantragen. Bis zum 18. Lebensjahr ist die Einverständniserklärung beider Eltern erforderlich, solange ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht.
Einverständniserklärung zur Ausstellung
Sie benötigen für einen Reisepass:
- Den bisherigen Reisepass
- ein biometrietaugliches Lichtbild, laut Fotomustertafel, welches ab 01.05.2025 in digitaler Form vorliegen und medienbruchfrei übermittelt werden muss. Download der Fotomustertafel.
Es besteht die Möglichkeit, digitale Fotos in einem Fotostudio Ihrer Wahl anfertigen zu lassen, s. hierzu folgende Links: https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/ sowie https://www.dm.de/services/services-im-markt/fotoservice/passbild-service-51462 Es ist außerdem möglich, ein Foto direkt im Bürgeramt anfertigen zu lassen. Kosten: 6 €. - die Heiratsurkunde oder für Ledige die Geburtsurkunde
Die Gebühr beträgt
- 37,50 € für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
- 70,- € für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben
Bitte beachten Sie
- Da wir Ihre eigenhändige Unterschrift benötigen, ist der Antrag persönlich zu stellen. Sie können sich nicht vertreten lassen
- Antragsteller, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen die Unterschriften der Erziehungsberechtigten. Die Erziehungsberechtigten müssen die Unterschriften im Bürgeramt leisten. Ersatzweise kann für einen Erziehungsberechtigten eine Einverständniserklärung zur Ausstellung und ein gültiges Ausweispapier vorgelegt werden
Das Kind oder der Jugendliche muss bei der Beantragung des Ausweisdokumentes anwesend sein - Der Reisepass ist durch den Antragsteller abzuholen. Der Reisepass kann auch durch eine bevollmächtigte Person abgeholt werden. Der alte Reisepass ist dabei vorzulegen
- Der Reisepass ist 10 Jahre gültig. Bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist der Reisepass 6 Jahre gültig.
Wenn Sie Ihrem Reisepass verloren haben oder er Ihnen gestohlen worden ist, teilen Sie uns dieses bitte unverzüglich mit. Im Bürgeramt wird eine Verlustanzeige aufgenommen. Wird dringend ein neuer Reisepass benötigt, kann ein Expresspass* oder ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.
Einen vorläufigen Reisepass erhalten Sie, wenn Ihr alter Pass abgelaufen ist und Sie dringend einen gültigen Reisepass benötigen und die Erteilung eines Expresspasses nicht mehr möglich ist. Der vorläufige Reisepass ist bis zu einem Jahr gültig.
Für den vorläufigen Reisepass benötigen Sie ein Lichtbild (siehe Reisepass) und die gleichen Unterlagen, wie bei der Beantragung eines endgültigen Reisepasses.
Die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses ist die absolute Ausnahme.
Vorhandene Reiseunterlagen, wie zum Beispiel eine Last-Minute-Buchung, müssen bei Beantragung vorgelegt werden. Diese dienen als Nachweis, dass ein vorläufiger Reisepass benötigt wird, weil die Ausstellung eines Reisepasses oder Expresspasses nicht mehr rechtzeitig möglich ist.Die Gebühr für den vorläufigen Reisepass beträgt 26,-- €.
Bedenken Sie, dass manche Länder die Einreise nur mit einem gültigen Reisepass gewähren.
Bitte beachten Sie- Da wir Ihre eigenhändige Unterschrift für den Antrag benötigen, ist der Antrag persönlich zu stellen. Sie können sich nicht vertreten lassen
- Der vorläufige Reisepass wird sofort ausgestellt
* Hinweis zum Expresspass:
Ein Expressreisepass wird innerhalb von 4 Werktagen geliefert, wenn er rechtzeitig am frühen Vormittag bestellt wird. Die Gebühr hierfür beträgt 102 Euro, für Antragsteller unter 24 Jahre beträgt sie 69,50 Euro.
Zweitpass
Sie benötigen einen zusätzlichen Reisepass? Grundsätzlich darf laut Gesetz niemand in der Bundesrepublik Deutschland mehrere Pässe besitzen. Ausnahmen sind nur möglich, wenn Sie uns Ihr berechtigtes Interesse nachweisen.
Sie erhalten mehrere Pässe:- Wenn Sie aus beruflichen Gründen viel reisen und wegen der zeitlichen Verzögerungen bei der Visabeschaffung ein Pass nicht ausreicht.
- Wenn Sie in einen Staat reisen wollen, der Ihnen vermutlich die Einreise verweigert, weil aus dem ersten Pass ersichtlich ist, dass Sie sich in bestimmten anderen Staaten aufgehalten haben oder aufhalten wollen. Dies kann vorkommen bei Einreise in arabische Staaten mit vorhandenen Einreisevermerken des Staates Israel.
Begründungen, die nur vorsorgliche oder allgemeine Aspekte beinhalten, reichen nicht aus. Es kann nicht generell davon ausgegangen werden, dass für häufige Auslandsreisen automatisch immer zwei oder mehrere Pässe benötigt werden. Auch wenn Sie bisher mehrere Pässe hatten, müssen Sie uns erneut die Gründe mitteilen.
Ein Zweitpass wird für sechs Jahre ausgestellt.
S
Schwerbehinderung
Ein Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis kann beim Kreis Minden-Lübbecke gestellt werden. Papierausweise werden seit Einführung des Scheckkartenformats nicht mehr verlängert, bei Ablauf ist ein neuer Antrag zu stellen.
Eine Parkberechtigung für Schwerbehinderte erlaubt das Parken auf besonders gekennzeichneten Parkplätzen. Im Bürgeramt können Personen einen Antrag stellen, sofern sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkmal "aG" und/ oder "BL" vorweisen können und ein Passfoto mitbringen, Die Parkberechtigung ist an die Person gebunden (nicht an das Kraftfahrzeug). Sie gilt längstens fünf Jahre und endet früher bei Ablauf des Schwerbehindertenausweises.
Blindengeld sowie Gehörlosengeld wird über den Landschaftsverband Westfalen Lippe beantragt.
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Untersuchungsberechtigungsschein (UBS)
Personen, die vor der Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen möchten, benötigen einen Untersuchungsberechtigungsschein. Dieser kann Online mit Hilfe des Ausweisdokuments mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion unter https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de/ beantragt werden.
Ein Untersuchungsberechtigungsschein kann kostenfrei auch im Bürgeramt telefonisch unter 0571 / 791-223, angefordert werden.