Außenbereichssatzung "Schierholzstraße" Möllbergen

Ziel und Zweck der Planung

Ziel ist die Schaffung der Möglichkeit, Baulücken in einem vorhandenen Siedlungsbereich zu Wohnzwecken bebaubar zu machen.

Verfahrensschritte

Auslegungsbeschluss09.12.2024
Auslegung § 3 (2) BauGB07.03.2025 - 06.04.2025
Erneuter Auslegungsbeschluss16.06.2025
Auslegung § 3 (2) und § 4 (2) BauGB21.07.2025 - 04.08.2025

Verfahrensunterlagen