Mit dem sogenannten „Heimat-Scheck“ werden jährlich 1.000 Projekte und Vorhaben mit 2.000 € gefördert. Es gibt viele kleine Projekte und Initiativen, die eigentlich nicht viel kosten, aber wichtig für die Stadt und ihr Umland sind. Hier setzt der Heimat-Scheck als Möglichmacher an. Die Bürokratie des Heimat-Schecks ist auf ein Minimum reduziert.
- Antragsberechtigt sind:
- Vereine,
- Organisationen und
- Initiativen des privaten oder öffentlichen Rechts
- Gefördert werden:
Maßnahmen, die sich mit dem Thema Heimat und Heimatgeschichte im Zusammenhang mit lokalen und regionalen Inhalten befassen.
- Beispiele:
- Relaunch einer Homepage
- Organisation einer Sonderausstellung zu einem aktuellen Thema
- Renovierung eines Bürgertreffs
- Herausgabe einer Publikation zur Lokalgeschichte
- Schulprojekte zur Aufarbeitung der lokalen Geschichte oder einer lokal bedeutenden Persönlichkeit
- Förderungsbedingungen:
- Vorhaben ab 2.000 € Kosten
- Vorhaben muss bis zum 31.12. des laufenden Jahres abgeschlossen sein
- Vorhaben in NRW
- Keine anderweitige öffentliche Förderung
Die Grundlagen für den „Heimat-Scheck“ und weitere Informationen finden Sie hier:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=17195&ver=8&val=17195&sg=0&menu=1&vd_back=N#NORM