Die Abteilung Straßen kümmert sich um sämtliche städtischen Straßen. Zu der Straßenunterhaltung gehört die Unterhaltung der Fahrbahnen, Rad- und Gehwege, der Brücken, der Wegeseitengräben, der Straßenbeleuchtung und der Ampelanlagen.
Die Straßenreinigung im Winter und Sommer wird durch die Abteilung Straßen ebenso betreut, wie die Straßenaufbrüche durch Fremdfirmen.
Straßenreinigung Winter
Um sicher durch den Winter zu kommen wird durch die Straßenreinigungssatzung geregelt wer welche Aufgaben bei der Winterreinigung übernimmt.
Die Reinigung der Gehwege von Eis und Schnee ist innerhalb der geschlossenen Ortslage auf die angrenzenden Anlieger übertragen. Die Reinigung der Fahrbahn ist in verschiedene Prioritäten aufgeteilt. Innerhalb der geschlossenen Ortslage erfolgt sie in den Prioritäten W1 bis W3 nach Dringlichkeit durch die Stadt. In der Priorität W4 erfolgt keine regelmäßige Reinigung. Eine Übersicht der Straßenzuordnung zu Prioritäten liegt der Straßenreinigungssatzung bei.
Straßenreinigung Sommer
Die Straßenreinigung im Sommer erfolgt in der geschlossenen Ortslage in den Prioritäten S1 und S2 durch die Stadt. In Straßen der Priorität S3 ist die Reinigungspflicht auf die Anlieger übertragen. Details sind in der Straßenreinigungssatzung zu finden.
Straßenbau
In diesem Bereich erfolgt die Neu- und Ausbauplanung von Straßen einschließlich der Nebenanlagen wie Fuss- und Radwege. Die Straßenunterhaltung der Fahrbahnen und Fuss- und Radwege gehört ebenfalls zu diesem Bereich.
Straßenbeleuchtung
Die Organistaion rund um das Thema Straßenbeleuchtung findet in diesem Bereich statt. Hierzu gehört unter anderem die Wartung der Straßenbeleuchtung, aber auch die Überwachung der Schaltzeiten der Beleuchtung.
Störungen der Straßenbeleuchtung werden unter der Telefonnummer 0571 / 791-317 entgegen genommen.
Die Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung ist wie folgt festgelegt:
24.12. bis 02.01.:
Montag bis Samstag: 1:00 Uhr aus, 6:30 Uhr ein,
Sonntag: 1:00
Uhr aus, 7:30 Uhr ein.
03.01. bis 01.05.:
Montag bis Donnerstag: 23:00 Uhr aus, 5:30 Uhr ein,
Freitag und Samstag: 24:00
Uhr aus, 5:30 Uhr ein,
Sonntag: 23:00 Uhr aus,
6:30 Uhr ein.
02.05. bis 07.06.:
Sonntag bis Donnerstag: 23:00 Uhr aus, morgens keine Einschaltung,
Freitag und Samstag: 24:00 Uhr aus, morgens keine
Einschaltung.
08.06. bis 08.08.:
Sonntag
bis Donnerstag: keine Einschaltung
der Straßenbeleuchtung,
Freitag
und Samstag: 24:00 Uhr aus, morgens keine Einschaltung.
09.08. bis 01.09.:
Freitag
und Samstag: 24:00
Uhr aus, morgens keine Einschaltung,
Sonntag
bis Donnerstag: 23:00 Uhr aus,
morgens keine Einschaltung.
02.09. bis 23.12.:
Montag bis Donnerstag: 23:00 Uhr aus, 5:30 Uhr ein,
Freitag
und Samstag: 24:00 Uhr aus, 5:30 Uhr ein,
Sonntag: 23:00 Uhr aus, 6:30 Uhr ein.
Brücken
Brückenbauwerke müssen regelmäßig einer Prüfung unterzogen werden. Diese Prüfungen werden durch die Abteilung Strassen eigenständig durchgeführt. Notwendige Unterhaltungsmaßnahmen werden hier koordiniert und beauftragt.