Auszüge aus dem Liegenschaftskataster und –buch
Informationen über Flurstücke in Form von Karten- und Buchauszügen erhalten Sie entweder über das Kataster- und Vermessungsamt Minden-Lübbecke
(LINK: https://www.minden-luebbecke.de/index.php?object=tx%7c2832.10&ModID=9&FID=322.866.1) oder im Rathaus I der Stadtverwaltung Porta Westfalica im Sachgebiet Stadtplanung und Bauordnung.
Sofern Sie Liegenschaftsauszüge über die Stadtverwaltung Porta Westfalica beziehen möchten, ist eine persönliche Abholung erforderlich. Die Gebühren sind vor Aushändigung der Auszüge bei der Stadtkasse in bar zu entrichten.
Beim Kreis Minden-Lübbecke erhalten Sie die Katasterauszüge auch auf schriftlichen Anfrage über ein herunterladbares Formular und haben die Möglichkeit, die Gebühr per Rechnung zu bezahlen.
Bitte beachten sie:
Zum 01.01.2017 haben sich gem. § 1 der Gebührenordnung der Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung (VermWertGebO NRW) die Gebühren für alle Auszüge geändert.
Amtliche digitale Liegenschaftskarte
Alle Grundstücke sind maßstabsgerecht in amtlichen Karten (Liegenschaftskarten oder auch Flurkarten genannt) nachgewiesen, die flächendeckend in digitaler Form als Amtliches Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) vorliegen.
Auszüge aus der Liegenschaftskarte werden in der Regel in den Maßstäben 1: 2000, 1: 1000 oder 1: 500 als Standardausgabe der Flurkarte im Format DIN A4 oder DIN A3 herausgegeben.
Auszüge aus der amtlichen Liegenschaftskarte (Flurkarte) werden in der Regel benötigt:
- bei Grundstücksteilungen zum Eintragen der gewünschten neuen Grenze
- für Planungszwecke
- für Bauanträge zur Wiedergabe des vorhandenen Gebäudebestandes auf dem Grundstück sowie der benachbarten Grundstücke
- zum Nachweis von Form und Lage des Grundstücks
- bei Grundstücksbeleihungen/Finanzierungen
- für notarielle Verträge
Gebühren für analoge Auszüge aus der Liegenschaftskarte:
bis DIN A3 30,00 €
ab DIN A2 60,00 €
Deutsche Grundkarte 1:5000 (DGK5)
Bei der Deutschen Grundkarte 1:5000 handelt es sich um ein topographisches Kartenwerk. Es werden Neben den Eigentumsgrenzen alle wesentlichen Formen der Erdoberfläche und charakteristischen Merkmale der Landschaft vollständig, lage- und grundrissgetreu dargestellt. Zudem vermittelt die DGK5 einen Überblick über die naturräumliche Gliederung und Eigentumsstruktur.
Gebühren für analoge Auszüge aus der Deutschen Grundkarte:
bis DIN A3 30,00 €
ab DIN A2 60,00 €
Liegenschaftsbuch
Als Ergänzung zur Liegenschaftskarte werden im Liegenschaftsbuch (als Teil des Grundbuchs) die Flurstücke und Gebäude nach ihrer Lage, Nutzung sowie Größe beschrieben sowie Eigentümer und Erbbauberechtigte aufgeführt. Ebenso sind die Ergebnisse der Bodenschätzung bei landwirtschaftlich genutzten Flächen und Hinweise auf Eintragungen im Baulastenverzeichnis oder auf laufende Boden-ordnungsverfahren, wie Umlegungen, Flurbereinigungen und Sanierungen im Liegenschaftsbuch enthalten.
Gebühren für analoge Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch:
Flurstücksnachweis 30,00 €
Flurstücks- und Eigentümernachweis 30,00 €
Bestandsnachweis 30,00 €
Gunnar Boldt

Gabi Hecke
Postadresse
Gebäude: Rathaus IRoom Nr.: 2.19
Kempstr. 1
32457 Porta Westfalica

Aufgaben
Baubezirk I (Costedt, Hausberge, Wülpke)
Baubezirk II (Eisbergen, Holtrup, Kleinenbremen, Lerbeck, Neesen)
