Die Stadt Porta Westfalica hat für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Diese enthält im Wesentlichen die Festsetzung der Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt, die Kredit- und Kassenkreditermächtigungen, die Verpflichtungsermächtigungen und die Festsetzung der Steuersätze für die Grundsteuer A und Grundsteuer B und die Gewerbesteuer.
Die Zuordnung der Einnahmen und Ausgaben ergibt sich aus dem Haushaltsplan, der in Verwaltungs- und Vermögenshaushalt nach Aufgabenbereichen sowie Einnahme- und Ausgabearten gegliedert ist.
Ihre Ansprechpersonen:
Michael Korsen
Postadresse
Gebäude: Rathaus IRoom Nr.: 1.34
Kempstr. 1
32457 Porta Westfalica

Aufgaben

Marion Schillmöller

Renate Steffen
