Elterngeld
Das Elterngeld (Basiselterngeld und ElterngeldPlus) ist eine
Familienleistung für Eltern innerhalb der ersten 14 Lebensmonate nach der
Geburt eines Kindes. Es orientiert sich an der Höhe des wegfallenden
Erwerbseinkommens. Das Elterngeld gleicht dieses entfallende Einkommen mit
einer Ersatzrate aus, die nach der Höhe des Einkommens vor der Geburt des
Kindes gestaffelt ist. Es soll Eltern in den ersten Lebensmonaten nach der
Geburt einen finanziellen Schonraum ermöglichen, um sich in das Familienleben
einzufinden.
Bei Kindern, die ab dem 1. Juli 2015 geboren wurden, können sich die Eltern für das „ElterngeldPlus“ entscheiden. Bei diesem können Mütter und Väter, die schon während des Elterngeldbezuges wieder in Teilzeit arbeiten wollen, das Geld, unter Anrechnung ihres Teilzeiteinkommens, über einen längeren Zeitraum als bisher in Anspruch nehmen. Entscheiden sich bspw. beide dazu, zwischen 25 und 30 Stunden in der Woche zu arbeiten und sich somit die Betreuung des Kindes zu teilen, gibt es einen Bonus in Form von vier zusätzlichen Partnerschaftsbonus-Monaten. Auch Alleinerziehende können das ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus nutzen.
Elterngeld wird von den Kreisen und kreisfreien Städten ausgezahlt. Bitte stellen Sie Ihren Antrag daher beim Kreisjugendamt
Kreisjugendamt Minden-Lübbecke
Portastr. 13 – Kreishaus Gebäude B - Zi 461 und 462
32423 Minden
Mail:
www.minden-luebbecke.de/Service/Kinder-Jugend-Eltern/Elterngeld-und-Unterhalt/Elterngeld/
Sprechzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 08:30 bis 12:30 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstag von14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag keine Sprechzeiten
Terminvereinbarungen
sind nicht möglich
Alle
wichtigen Informationen zum Elterngeld unter
https://www.mkffi.nrw/elterngeld-und-elternzeit
Kindergeld
Eltern haben einen Anspruch auf Kindergeld. Derzeit
werden für das erste und das zweite Kind jeweils 194 Euro im Monat, für das
dritte Kind jeweils 200 Euro im Monat sowie für das vierte und jedes weitere
Kind 225 Euro monatlich gezahlt.
Zuständig für die Bearbeitung der Anträge und die Auszahlung des Kindergelds ist die so genannte Familienkasse bei der Bundesagentur für Arbeit.
Bedienstete des öffentlichen Dienstes beantragen ihr
Kindergeld bei ihrer Dienststelle.
Wer Kindergeld erhalten möchte, muss seiner Familienkasse seine steuerliche
Identifikationsnummer und die steuerliche Identifikationsnummer des Kindes
angeben.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=39986.html