Nur mit einer Parkberechtigung für Schwerbehinderte dürfen Sie auf einem für Schwerbehinderte besonders gekennzeichneten Parkplatz Ihr Kraftfahrzeug abstellen.
Für die Parkberechtigung benötigen Sie Ihren Schwerbehinderten-ausweis mit dem Merkmal "aG" und/ oder "BL" sowie ein Lichtbild (Passfoto).
Die Ausstellung der Parkberechtigung ist gebührenfrei.
Bitte beachten Sie
- Die Parkberechtigung ist nicht an das Kraftfahrzeug gebunden. Sie wird für die betreffende Person ausgestellt
- Die Berechtigung ist bis zum Ablauf des Schwerbehindertenausweises gültig, längstens für fünf Jahre.
Vor dem Bürgeramt steht ein Behindertenparkplatz zur Verfügung.