Sie benötigen ein Reisedokument für Ihr Kind? Dann können Sie für Kinder unter 12 Jahren einen Kinderreisepass beantragen.
Ihr Kind muss Sie begleiten bei
- Beantragung des Passes
- Verlängerung der
Gültigkeitsdauer des Passes
Benötigt werden
- Alter Kinderausweis oder Kinderreisepass, falls vorhanden
Der bisherige Kinderausweis oder Kinderreisepass wird bei der Aushändigung des neuen Kinderreisepasses eingezogen oder ungültig entwertet und Ihnen wieder ausgehändigt. - Geburtsurkunde
Bitte bringen Sie vorsorglich eine Geburtsurkunde (Auszug aus dem Geburtsregister) beziehungsweise das Familienstammbuch mit. Dies erspart Ihnen eine erneute Vorsprache, falls bei einer Unstimmigkeit ein Datenabgleich erfolgen muss. Bei ausländischen Urkunden benötigen wir zudem eine Übersetzung einer staatlich anerkannten Übersetzerin oder eines staatlich anerkannten Übersetzers. Urkunden und Übersetzungen müssen im Original vorgelegt werden. - Ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto
Das Foto sollte nicht älter als drei Monate sein.
Kinderreisepässe werden, unabhängig vom Alter des Kindes, nur noch mit Foto ausgestellt. Beachten Sie dazu bitte die speziellen Anforderungen an die Passfotos. Die Regelungen sind in der Foto-Mustertafel ausführlich erläutert. Bei Kindern bis zum vollendeten 5. Lebensjahr sind Abweichungen bei der Gesichtshöhe und im Augenbereich zulässig. Die Vorlage eines Lichtbildes in digitaler Form ist nicht möglich.
Foto-Mustertafel: http://www.personalausweisportal.de/SharedDocs/Downloads/DE/Weitere-Informationen/Fotomustertafel.html?nn=3043082
Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise zur Beantragung von Ausweisdokumenten für Minderjährige. Sie enthalten Informationen und besondere Regelungen bezüglich der vorzulegenden Unterlagen.
>> Einverständniserklärung zur Ausstellung
Gültigkeit und Infos rund um den Kinderreisepass
- Ein Kinderreisepass ist ein maschinenlesbares Reisedokument für Kinder und ersetzt den bisherigen Kinderausweis.
- Ab dem vollendeten 10. Lebensjahr muss der Kinderreisepass vom Kind selbst unterschrieben werden.
- Der Kinderreisepass gilt ab
01.01.2021 nur noch ein Jahr und kann jeweils um 12 Monate verlängert werden,
maximal aber mit einer Gültigkeit bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
Bisher ausgestellte Kinderreisepässe sind bis zum jeweils aufgedruckten
Gültigkeitsdatum gültig.
- Ab dem 12. Lebensjahr ist
dann nur noch die Beantragung eines Reisepasses oder eines Personalausweises
möglich, ebenso, falls ein mehrere Jahre gültiges Dokument beantragt werden
soll.
Bearbeitungsdauer
Wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen vorlegen können, wird der Kinderreisepass direkt ausgestellt.
Reiseinformationen
Bitte beachten Sie, dass der Kinderreisepass nicht von allen Staaten anerkannt wird. Vergewissern Sie sich vor Antritt der Reise, ob der Staat, in den Sie einreisen möchten, die Kinderreisepässe akzeptiert.
>> Informationen des Auswärtigen Amtes
Vorsprache
Die Vorsprache des Kindes und der Erziehungsberechtigten ist erforderlich. Ein Elternteil kann sich mit Vollmacht und Personalausweis vertreten lassen.
Gebühren
13 Euro für Neuausstellungen
6 Euro für Änderungen
6 Euro für
Verlängerung