Beglaubigungen von Dokumenten
Beglaubigungen können von fast allen Schriftstücken gefertigt werden. Nicht beglaubigt werden können Schriftstücke aus mehreren Blättern, dessen ursprünglicher Zusammenhang nicht mehr erkennbar ist.
Für alle Beglaubigungen von Personenstandsurkunden ist das Standesamt zuständig.
Sie benötigen für eine Beglaubigung
- Das Original
- Die Kopie oder Abschrift, die beglaubigt werden soll
Die Gebühr beträgt 4,20 € pro Dokument.
Beglaubigungen von Unterschriften
Unterschriften, die nicht notariell beglaubigt werden müssen, können im Bürgeramt unter Vorlage des Personalausweises beglaubigt werden.
Bitte beachten Sie, dass die Unterschrift in unserer Gegenwart geleistet werden muss.
Die Gebühr für die Beglaubigung beträgt 2,50 Euro pro Unterschrift.