Allgemeines
Das Gewerbezentralregister erfasst Vergehen gegen das Gewerberecht. Ein Auszug ist sozusagen ein Führungszeugnis für Gewerbetreibende. Den Auszug aus dem Gewerbezentralregister stellt ausschließlich das Bundeszentralregister in Bonn für natürliche und juristische Personen (im Handelsregister eingetragen z.B. GmbH) aus. Den Antrag können Sie bei uns im Bürgeramt stellen, wenn Sie in Porta Westfalica mit einer Wohnung bzw. Gewerbe gemeldet sind. Der Antrag ist persönlich zu stellen. Eine Vertretung mit Vollmacht oder ein schriftlicher Antrag sind nicht möglich.
Notwendige Unterlagen
Personalausweis, Reisepass oder ausl. Pass.
Bei im Handelsregister eingetragenen Firmen: Handelsregisterauszug
wenn zur Vorlage bei einer Behörde, deren Anschrift und den Grund der Beantragung
Wichtig: Es gibt zwei Arten des Gewerbezentralregisterauszuges:
- Belegart (1) für private Zwecke
- Belegart (9) zur Vorlage bei einer Behörde
Die Gebühr beträgt 13,-
€