Sie benötigen für eine Anmeldung:
- Ihren Personalausweis, soweit vorhanden Ihren Reisepass und gegebenenfalls Ihr Familienstammbuch
- Für Kind(er): Abstammungs- oder Geburtsurkunde und zusätzlich – falls vorhanden – Kinderreisepass
- Ab dem 01.11.2015 eine Bescheinigung ihres Wohnungsgebers
>> Wohnungsgeberbstätigung
Bitte beachten Sie, dass Sie nach dem Bundesmeldegesetz verpflichtet sind, sich innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung anzumelden.
Die Anmeldung ist gebührenfrei.
Bitte beachten Sie:
Denken Sie auch daran, anderen Behörden, Unternehmen und Organisationen den Wohnungswechsel mitzuteilen (Bank, Krankenkasse, GEZ, Gewerbeamt, Straßenverkehrsamt, Stadtwerke, Telekom, usw.)