Zwischenzähler
Bei Fragen zur An- und Abmeldung von Zwischenzählern und zum Zwischenzählerwechsel einschließlich der Ablesungen steht Ihnen die Stadtwerke Porta Westfalica GmbH, Fähranger 18, 32457 Porta Westfalica, zur Verfügung.
Telefonisch erreichen Sie den dort ansässigen Kundenservice unter der Hotline: 0571/97515-0.
Die Formulare rund um die Zwischenzähler finden Sie auf der Homepage der Stadtwerke Porta Westfalica GmbH (http://www.stwpw.de/zwischenzaehler-abwasser/)
Alternativ ist die Anforderung dieser Formulare über die o. a. Hotline oder E-Mail-Adresse möglich.
Abrechnung
Bei Fragen zur Abrechnung der Abwassergebühren (Oberflächenwasser oder Schmutzwasser) steht Ihnen unser Kundenservice im Rathaus 1 an der Kempstraße zur Verfügung.
Telefonisch erreichen Sie den Kundenservice unter der Hotline:
0571 / 791 - 588
Die Abrechnung erfolgt auf Basis der Beitrags- und Gebührensatzung.
Auf dem Gebührenbescheid finden Sie je nach Anschlussart Informationen zur Abrechnung des Schmutzwassers und des Niederschlagswassers.
Dichtsheitsprüfung privater Abwasserleitungen
Zum Thema Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen finden sie HIER nähere Informationen.
Schmutzwasser
Die Schmutzwassergebühren berechnen sich nach dem Frischwasserverbrauch. Der Frischwasserverbrauch ergibt sich aus dem am Zähler des Wasserversorgers abgelesenen Wassermenge des jeweiligen Abrechnungsjahres. Ist kein Zähler vorhanden, so wird eine Wassermenge von 40 cbm pro Person und Jahr als Abrechnungsmenge angesetzt.
Details hierzu können sie der Entwässerungssatzung und der Beitrags- und Gebührensatzung entnehmen.
Regenwasser
Die Regenwasserentsorgung, auch Oberflächenwasserentsorgung genannt, wird mit einer Gebühr für die angeschlossene befestigte Fläche berechnet.
Details hierzu können sie der Entwässerungssatzung und der Beitrags- und Gebührensatzung entnehmen.
Kleinkläranlagen
Die Schlammentsorgung der Kleinkläranlagen darf nur durch zugelassene Unternehmen erfolgen. Ob und wann eine Entsorgung der Kleinkläranlagen erfolgen muss, wird im Rahmen der Wartung der Kläranlage durch den Sachkundigen bestimmt. Der Abfuhrunternehmer rechnet mit dem Grundstückseigentümer sowohl die nach Entsorgungssatzung festgesetzten Gebühren im Auftrag der Stadt Porta Westfalica als auch seinen Aufwand ab.
Bei Fragen zum Thema Kleinkläranlagen erhalten Sie Auskunft unter der folgenden Telefonummer: 0571 / 791-523
Abflusslose Gruben
Die Schlammentsorgung von abflusslosen Gruben darf nur durch zugelassene Unternehmen erfolgen. Die Häufigkeit der Abfuhr ergibt sich aus dem Wasserverbrauch und der Größe der abflusslosen Grube. Der Grundstückseigentümer ist für die fristgerechte Beauftragung des Abfuhrunternehmers verantwortlich. Der Abfuhrunternehmer rechnet mit dem Grundstückseigentümer sowohl die nach Entsorgungssatzung festgesetzten Gebühren im Auftrag der Stadt Porta Westfalica als auch seinen Aufwand ab.
Bei Fragen zum Thema abflusslose Gruben erhalten Sie Auskunft unter der folgenden Telefonummer: 0571 / 791-523
Störungen
Ist die Kanalisation verstopft und die Ursache nicht auf Ihrem Grundstück, so ist die Stadt Porta Westfalica unter folgender Telefonnummer erreichbar:
Innerhalb der Dienststunden unter: 0571 / 791-529
Bei dringenden Fällen ausserhalb der Dienstzeiten: 0571 / 8387-0 (Kreisleitstelle der Feuerwehr und des Rettungsdienstes des Kreises Minden-Lübbecke)
⇑ / Bildung, Sport und Kultur
Zugeordnete Mitarbeiter
Karin Klocke

Frau Mareike Dorny

Sonja Dunkelmann

Annabel Hanke

Margret Möller

Marina Neufeld

Bianca Nottmeier

Petra Wilkening
