Da wesentliche Planungsziele, wie etwa die Lage der
Haupterschließung des Gewerbegebietes, kurzfristig in Abstimmung mit Vertretern
der Politik und den angesiedelten Gewerbebetreibenden geändert wurden, konnten
die für einen Auslegungsbeschluss erforderlichen Unterlagen nicht fristgerecht
vorgelegt werden. Daher sei die Vorberatung der Fraktionen nicht möglich, gab
der Ausschussvorsitzende Herr Achilles als Begründung für die Absage an.
Alle Tagesordnungspunkte werden auf die Tagesordnung der
folgenden Sitzung am 14.03.2022 gesetzt.