Die
vom Rat der Stadt Porta Westfalica in seiner Sitzung am 07.09.2020 beschlossene 117. Änderung des
Flächennutzungsplanes „Gewerbegebiet
Lerbeck zwischen B 482 und L 764“ ist gem. § 6 (1) Baugesetzbuch (BauGB)
von der Bezirksregierung Detmold mit
Verfügung vom 26.01.2021 genehmigt worden.
Ziel ist die Sicherstellung der
Zukunftsfähigkeit der ansässigen Gewerbebetriebe durch die Schaffung marktgerechter
Expansionsmöglichkeiten mittels der Darstellung von Gewerbeflächen in der
Gemarkung Lerbeck, Flur 3.


Die Flächennutzungsplanänderung liegt
einschließlich sämtlicher Unterlagen und der zusammenfassenden Erklärung gem. §
6 (5) BauGB während der Dienststunden im Rathaus I der
Stadt Porta Westfalica in 32457 Porta Westfalica, Kempstr. 1, II. OG, zu
jedermanns Einsicht aus. Über die Inhalte wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Mit dieser Bekanntmachung wird die Flächennutzungsplanänderung wirksam.
Hinweise:
1. Es
wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der im § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3
des Baugesetzbuches (BauGB) bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs dann unbeachtlich sind, wenn sie nicht
innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der
Stadt Porta Westfalica geltend gemacht worden sind.
Der
Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den
Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.
2. Die
Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) kann gegen diese Flächennutzungsplanänderung nach
Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht
werden, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt,
b) die Flächennutzungsplanänderung ist nicht
ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c)
der Bürgermeister / die Bürgermeisterin hat
den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form oder Verfahrensmangel ist gegenüber
der Stadt Porta Westfalica vorher
gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet
worden,
die den Mangel ergibt.
Porta
Westfalica, den 02.02.2021
Die
Bürgermeisterin
Dr. Sonja Gerlach