Der Ausschuss für Planung und
Umweltschutz der Stadt Porta Westfalica hat in seiner Sitzung am 07.06.2021
beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 37 „Neesen, Gewerbegebiet An der Pforte“ aufzustellen und gem. § 3 (1)
BauGB die Öffentlichkeit frühzeitig zu beteiligen:
„1) Der Ausschuss für Planung
und Umweltschutz beschließt, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 „Neesen,
Gewerbegebiet An der Pforte“ gem. § 2 (1) BauGB aufzustellen. Ziel ist die Optimierung
der planungsrechtlichen Situation für das Gewerbegebiet in der Gemarkung Neesen,
Flur 6.
2) Der Ausschuss für Planung
und Umweltschutz beauftragt die Verwaltung, für die 1. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 37 „Neesen, Gewerbegebiet An der Pforte“ die Öffentlichkeit sowie die Behörden
und Träger öffentlicher Belange gem. § 3 (1) bzw. § 4 (1) BauGB frühzeitig zu beteiligen.
Ergänzung des Beschlussvorschlags
unter Punkt 2.: Der zuständige Bezirksausschuss ist zu beteiligen.
Die Bahn soll frühzeitig
an den Planungen beteiligt werden.
Auf den Hallendächern sollen
Photovoltaik-Anlagen festgesetzt werden.
Beschluss:
Mehrheitlich dafür bei 3 Gegenstimmen“
Die
Beschlussvorlage über den Aufstellungsbeschluss, die Anlagen sowie der
Beschluss des Ausschusses sind der Druckvorlage 139/2021 im Sitzungsdienst auf
der Internetseite der Stadt Porta Westfalica zu entnehmen.
Ziel
ist die Optimierung der planungsrechtlichen Situation für das Gewerbegebiet in
der Gemarkung Neesen, Flur 6.


Der Planentwurf, der Entwurf
der Begründung sowie die sonstigen Planunterlagen liegen in der Zeit vom 19.07. - 18.08.2021 während der
Dienststunden, und zwar
-
Montags von 8.30 bis 12.30 und 14.00
bis 16.00 Uhr
-
Dienstags von 8.30 bis 12.30 und 14.00
bis 16.00 Uhr
-
Mittwochs geschlossen
-
Donnerstags von 8.30 bis 12.30 und 14.00 bis
17.00 Uhr
-
Freitags von 8.30 bis 13.00 Uhr
in der Abteilung Stadtplanung der Stadt Porta Westfalica in 32457 Porta
Westfalica, Kempstraße 1, 2. OG, zu jedermanns Einsichtnahme, aus.
Aufgrund der aktuellen
Zugangsbeschränkung zum Rathaus wird um eine Terminvereinbarung gebeten. (Tel.:
0571/791-321; E-Mail: ). Über die Inhalte der
Planung wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Zusätzlich können die
Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Porta Westfalica
(www.portawestfalica.de/bauleitplanung) unter dem Punkt „Aktuelle
Bebauungsplanverfahren“ heruntergeladen werden.
Während der Auslegungsfrist
können Stellungnahmen abgegeben werden. Dies kann z.B. schriftlich oder per
E-Mail an die o.g. Adressen erfolgen. Für die Abgabe von Stellungnahmen kann
auf Wunsch auch ein individueller Termin unter o.g. Kontaktdaten vereinbart
werden.
Stellungnahmen, die nicht
fristgerecht abgegeben werden, können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bei der
Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehenden Beschlüsse
des Ausschusses für Planung und Umweltschutz der Stadt Porta Westfalica vom
07.06.2021 zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §
3 (1) BauGB werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Gemäß § 2 Abs. 3 der
Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht
(Bekanntmachungsverordnung) vom 26.08.1999 – GV. NRW. 2023, in der zurzeit
geltenden Fassung, wird bestätigt, dass der Wortlaut mit dem Beschluss des
Ausschusses für Planung und Umweltschutz vom 07.06.2021 übereinstimmt und dass
nach § 2 Abs. 1 und 2 der Bekanntmachungsverordnung verfahren worden ist.
Gemäß § 7 Absatz 6 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) in der zurzeit geltenden
Fassung wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder
Formvorschriften der GO NRW gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche
Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer
Verkündigung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn
· eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein
vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
· die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung
oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht
worden,
· die Bürgermeisterin hat den Beschluss des Ausschusses
für Planung und Umweltschutz vorher beanstandet oder
· der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der
Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache
bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Porta Westfalica, den 07.07.2021
Die Bürgermeisterin
Dr. Sonja Gerlach