Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Porta Westfalica
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur
Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Schul-/ Sportzentrum und
Erholungsflächen südlich der Hoppenstraße im Stadtteil Hausberge“ gem. § 3 (1)
BauGB
Der Ausschuss für Planung und
Umweltschutz der Stadt Porta Westfalica hat in seiner Sitzung am 07.06.2021
beschlossen, die 2. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 3 „Schul-/ Sportzentrum und Erholungsflächen südlich der Hoppenstraße im
Stadtteil Hausberge“ aufzustellen und gem. § 3 (1) BauGB die Öffentlichkeit
frühzeitig zu beteiligen:
„1) Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz beschließt,
die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Schul-/ Sportzentrum und
Erholungsflächen südlich der Hoppenstraße im Stadtteil Hausberge“ gem. § 2
BauGB aufzustellen. Ziel ist die Optimierung für eine wohnungsbauliche Nutzung
sowie eine Anpassung der verkehrlichen Erschließung in der Gemarkung Hausberge,
Flur 13.
2) Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz beauftragt
die Verwaltung, für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Schul-/
Sportzentrum und Erholungsflächen südlich der Hoppenstraße im Stadtteil
Hausberge“, die Öffentlichkeit, die Behörden sowie den zuständigen
Bezirksausschuss frühzeitig gem. § 3 (1) bzw. § 4 (1) BauGB zu beteiligen.
Erweiterter Beschlussvorschlag zu Ziffer 1. Gem.
APU-Beschluss vom 11.11.2019 zur Realisierung der „Sozialquote“:
Im Bereich WA 2 sind gem. § 9 Abs. 1 Nr. 7 BauGB die
Wohneinheiten so zu planen, dass sie mit Mitteln des geförderten Wohnungsbaus
gemäß dem „Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land
Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)“ und den „Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB)“
gefördert werden können.
Weiter ist durch die Verwaltung eine geeignete
vertragliche Verpflichtung für die Realisierung geförderter Wohnungen in die
Verträge zu integrieren.
Beschluss: Mehrheitlich dafür bei 3 Gegenstimmen“
Die
Beschlussvorlage über den Aufstellungsbeschluss, die Anlagen sowie der
Beschluss des Ausschusses sind der Druckvorlage „292/2020 1. Ergänzung“ im Sitzungsdienst
auf der Internetseite der Stadt Porta Westfalica zu entnehmen.
Ziel
ist die Optimierung für eine wohnungsbauliche Nutzung sowie eine Anpassung der
verkehrlichen Erschließung in der Gemarkung Hausberge, Flur 13.


Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung bzgl. der 123.
Änderung des Flächennutzungsplanes „Kaiserhof“ in PW-Barkhausen gem. § 3 (1)
BauGB
Der Ausschuss für Planung und
Umweltschutz hat in seiner Sitzung am 07.06.2021 beschlossen, das Verfahren für
die 123. Änderung des Flächennutzungsplanes „Kaiserhof“ einzuleiten und gem. § 3 (1) BauGB die Öffentlichkeit
frühzeitig zu beteiligen:
„1) Der Ausschuss für Planung
und Umweltschutz beschließt, die 123. Änderung des Flächennutzungsplanes
„Kaiserhof“ einzuleiten. Ziel ist die Festsetzung eines Mischgebietes in der
Gemarkung Barkhausen, Flur 6.
2) Der Ausschuss für Planung
und Umweltschutz beauftragt die Verwaltung, für die 123. Änderung des
Flächennutzungsplanes gemäß § 3 (1) BauGB die Öffentlichkeit und gemäß § 4 (1)
BauGB die Behörden sowie den zuständigen Bezirksausschuss zu beteiligen.
Zusatz zu Ziffer 2:
Die Einarbeitung der
Empfehlungen des Bezirksausschusses, soweit dies im
Flächennutzungsplanverfahren umsetzbar ist.
Beschluss: 6 Zustimmungen, 3 Gegenstimmen
und 6 Enthaltungen“
Die
Beschlussvorlage über den Einleitungsbeschluss, die Anlagen sowie der Beschluss
des Ausschusses sind der Druckvorlage „144/2021“ im Sitzungsdienst auf der
Internetseite der Stadt Porta Westfalica zu entnehmen.
Ziel ist die Festsetzung
eines Mischgebietes in der Gemarkung Barkhausen, Flur 6.

Die Planentwürfe, die Entwürfe
der Begründungen sowie die sonstigen Planunterlagen der o.g. B-Plan-Änderung
und FNP-Änderung liegen in der Zeit vom 17.08.
- 17.09.2021 während der Dienststunden, und zwar
-
Montags von 8.30 bis 12.30 und 14.00
bis 16.00 Uhr
-
Dienstags von 8.30 bis 12.30 und 14.00
bis 16.00 Uhr
-
Mittwochs geschlossen
-
Donnerstags von 8.30 bis 12.30 und 14.00 bis
17.00 Uhr
-
Freitags von 8.30 bis 13.00 Uhr
in der Abteilung Stadtplanung der Stadt Porta Westfalica in 32457 Porta
Westfalica, Kempstraße 1, 2. OG, zu jedermanns Einsichtnahme, aus.
Aufgrund der aktuellen
Zugangsbeschränkung zum Rathaus wird um eine Terminvereinbarung gebeten. (Tel.:
0571/791-321; E-Mail: ). Über die Inhalte der
Planung wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Zusätzlich können die Unterlagen
auf der Internetseite der Stadt Porta Westfalica
(www.portawestfalica.de/bauleitplanung) unter dem Punkt „Aktuelle
Bebauungsplanverfahren und Satzungen“ (für die 2. Änderung des B-Planes Nr. 3 „Schul-/
Sportzentrum und Erholungsflächen südlich der Hoppenstraße im Stadtteil
Hausberge“) bzw. unter dem Punkt „Aktuelle Flächennutzungsplanverfahren“ (für
die 123. Änderung des Flächennutzungsplanes „Kaiserhof“) heruntergeladen
werden.
Während der Auslegungsfrist
können Stellungnahmen abgegeben werden. Dies kann z.B. schriftlich oder per
E-Mail an die o.g. Adresse erfolgen. Für die Abgabe von Stellungnahmen kann auf
Wunsch auch ein individueller Termin unter o.g. Kontaktdaten vereinbart werden.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehenden Beschlüsse
des Ausschusses für Planung und Umweltschutz der Stadt Porta Westfalica vom
07.06.2021 zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §
3 (1) BauGB werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Gemäß § 2 Abs. 3 der
Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht
(Bekanntmachungsverordnung) vom 26.08.1999 – GV. NRW. 2023, in der zurzeit
geltenden Fassung, wird bestätigt, dass der Wortlaut mit dem Beschluss des
Ausschusses für Planung und Umweltschutz vom 07.06.2021 übereinstimmt und dass
nach § 2 Abs. 1 und 2 der Bekanntmachungsverordnung verfahren worden ist.
Gemäß § 7 Absatz 6 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) in der zurzeit geltenden
Fassung wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder
Formvorschriften der GO NRW gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche
Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer
Verkündigung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn
· eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein
vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
· die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung
oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht
worden,
· die Bürgermeisterin hat den Beschluss des Ausschusses
für Planung und Umweltschutz vorher beanstandet oder
· der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der
Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache
bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Porta Westfalica, den 03.08.2021
Die Bürgermeisterin
Dr. Sonja Gerlach