Ein Mietspiegel dient als Orientierungshilfe für die Vereinbarung der Miethöhe und ist darüber hinaus auch Grundlage für rechtliche Entscheidungen über die Höhe der Miete.
Der letzte Mietspiegel wurde von der Stadt Porta Westfalica 2018 erstellt, mithilfe der Vermieterinnen und Vermieter möchte die Stadt Porta Westfalica den Bürgerinnen und Bürgern diesen nützlichen Service nun aktualisiert zur Verfügung stellen.
Mit den Grundsteuerbescheiden wird deshalb ein Anschreiben der Bürgermeisterin versendet, in dem um Mitwirkung gebeten wird. Der auszufüllende Mieterfassungsbogen für jeweils eine Wohnung befindet sich auf der Rückseite des Schreibens. Sofern mehrere Mietwohnungen angeben werden, werden deshalb weitere Formulare benötigt, die von der Internetseite der Stadt heruntergeladen werden können oder von der Verwaltung gerne auf Anfrage zugesandt werden.
Der kürzeste und für die Verwaltung einfachste Weg ist die Nutzung des auf der Internetseite hinterlegten Online-Formulars das direkt am Computer ausgefüllt werden kann.
Die Angabe der Daten wird bis zum 30.04.2023 benötigt. Zu beachten ist, dass öffentlich geförderte Wohnungen nicht erfasst werden.
Die Stadt Porta Westfalica versichert, dass die mitgeteilten Daten streng vertraulich behandelt und ausschließlich zur Erstellung des Mietspiegels verwendet werden. Eine Weitergabe an jedwede Dritte erfolgt nicht, die Daten werden nach Auswertung unmittelbar vernichtet.
Für die freundliche Unterstützung und Mithilfe der Vermieterinnen und Vermieter bedankt sich die Stadt Porta Westfalica.