Porta Westfalica

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Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung
Ausschnitt Lärmkartierung

Die Belastung durch Lärm wird als eines der größten Umweltprobleme in Europa bezeichnet. Mit der EG-Umgebungslärmrichtlinie hat die EU darauf hin eine Regelung zu Schallimmissionen getroffen. Im Sinne dieser Richtlinie werden als Umgebungslärm unerwünschte oder gesundheitsschädliche Geräusche bezeichnet, die vor allem durch Verkehrslärm wie Straßen-, Eisenbahn- und Flugverkehr verursacht werden.

Zielsetzung
Die Richtlinie verfolgt das Ziel, ein gemeinsames Konzept festzulegen, um schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern (Art. 1 Abs.1 EG-Umgebungslärmrichtlinie). Hierzu sollen schrittweise folgende Maßnahmen durchgeführt werden:

-          Ermittlung der Belastung durch Umgebungslärm anhand von Lärmkarten
-          Information der Öffentlichkeit über Umgebungslärm und seine Auswirkungen
-          Aufstellung von Lärmaktionsplänen
 
Lärmkartierung
Anhand von Lärmkarten soll eine komplexe Bewertung über die aktuelle oder voraussichtliche Lärmsituation ermöglicht werden.

Zur Beschreibung der Schallbelastung wurden die Kenngrößen LDEN (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) und LNight (Nacht-Lärmindex) definiert. Bei LDEN handelt es sich um einen Dauerschallpegel, der einen Indikator für die Belästigung darstellt. Der Beurteilungszeitraum beträgt dabei ein Jahr.

Der Nacht-Lärmindex LNight ist der Dauerschallpegel, der anhand der gesamten Nachtwerte eines Jahres ermittelt wird und über dessen Höhe Aussagen über Schlafstörungen gemacht werden können. Die Nacht entspricht einem Zeitraum von 8 Stunden.

Die Lärmbelastungen werden grundsätzlich rechnerisch ermittelt.
Die Ausarbeitung der Lärmkarten hat dabei getrennt für jede Lärmart (Straßenlärm, Schienenlärm, Fluglärm, Industrie- und Gewerbelärm einschließlich Hafenlärm) auf der Grundlage der Lärmindizes LDEN und LNight zu erfolgen.

Die Lärmkarten müssen unter anderem enthalten:
 
-          Darstellung der Lärmsituation
-          Geschätzte Anzahl von Menschen in einem lärmbelasteten Gebiet

In Deutschland sind die Städte und Gemeinden oder die nach Landesrecht zuständigen Behörden für die Ausarbeitung von Lärmkarten und die Durchführung der Aktionsplanung zuständig. Die Erstellung der Lärmkarten hat in zwei Stufen zu erfolgen:

Stufe 1:
Für
-          Ballungsräume mit mehr als 250 000 Einwohnern,
-          Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über sechs Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr,
-          Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 60 000 Zügen pro Jahr und
-          Großflughäfen mit mehr als 50.000 Flugbewegungen
sind Lärmkarten bis spätestens zum 30. Juni 2007 zu erstellen.

Stufe 2:
Für
-          Ballungsräume mit mehr als 100 000 Einwohnern
-          Hauptverkehrsstraßen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen und
-          Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 30 000 Zügen pro Jahr
sind die Lärmkarten bis spätestens bis zum 30. Juni 2012 zu erstellen.

Die Lärmkarten müssen mindestens alle 5 Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Erstellung überprüft und bei Bedarf überarbeitet werden.

Die Stadt Porta Westfalica fiel aufgrund der folgenden Straßen- und Schienenstrecken bereits unter die Städte und Gemeinden der 1. Stufe:
-          A2 mit streckenweise bis zu 30,7 Mio Fahrzeugen pro Jahr
-          B482 mit streckenweise bis zu 9 Mio Fahrzeugen pro Jahr
-          B61n mit streckenweise bis zu 8,7 Mio Fahrzeugen pro Jahr
-          B65n mit streckenweise bis zu 6,7 Mio Fahrzeugen pro Jahr
-          Eisenbahn Hannover - Ruhrgebiet mit ca. 111.000 Zügen (Güter- und Personenverkehr) pro Jahr
 
Entsprechende Lärmkarten sowie ein Lärmaktionsplan wurden erstellt.
 
In der 2. Stufe der Lärmkartierung sind nun noch folgende Straßenstrecken hinzugekommen:
-          L 764 (Hausberger Straße) mit streckenweise gut 3 Mio Fahrzeugen pro Jahr
-          L 780 (Kirchsiek) mit streckenweise bis zu 5,5 Mio Fahrzeugen pro Jahr
-          L 876 (Portastraße/Kreisstraße) mit streckenweise bis zu 4,9 Mio Fahrzeugen pro Jahr
 
Die Lärmkartierung der 2. Stufe für die Straßen erfolgte durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, das Eisenbahn-Bundesamt ist für die Erstellung von Lärmkarten entlang des Schienennetzes zuständig. Die daraus resultierende Lärmaktionsplanung ist Aufgabe der Stadt Porta Westfalica.
Die Lärmkartierung der 2. Stufe entlang der Straßen ist seit dem 24.10.2012 auf folgender Internetseite einsehbar:
http://www.umgebungslaerm.nrw.de
Die Ergebnisse der Lärmkartierung der 2. Stufe entlang der Eisenbahnstrecken werden voraussichtlich erst Ende 2013 vorliegen. Die Ergebnisse der 1. Stufe können auf folgender Internetseite eingesehen werden:
http://laermkartierung.eisenbahn-bundesamt.de/
Auf den Seiten der Stadt Porta Westfalica werden nach und nach alle für die Stadt relevanten Informationen zur Verfügung gestellt (siehe unten).

Ihre Ansprechpersonen:

Herr Björn Sassenberg
Sachgebiet 61, Stadtplanung und Bauordnung
Sachgebietsleiter

Telefon
 : 
0571 / 791 - 320
E-Mail
 : 
Raum
 : 
2.08
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Frau Caroline-Charlotte Kölling
Sachgebiet 61, Stadtplanung und Bauordnung
Bauleitplanung und GIS-Koordination

Telefon
 : 
0571 / 791 - 322
E-Mail
 : 
Raum
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Bitte beachten Sie, dass einige Anlagen aufgrund der großen Grafiken Dateigrößen über 6 MB haben!

Lärmkarte Straße (24h) Porta Westfalica

Lärmkarte Straße (Nacht) Porta Westfalica

Zu den Lärmkarten Schiene Porta Westfalica

Bericht über die Lärmkartierung für die Stadt Porta Westfalica

Lärmaktionsplan Straße (Ratsbeschluss vom 24.08.2009)

Lärmaktionsplan Straße - Entwurf - Teil 1
Lärmaktionsplan Straße - Entwurf - Teil 2

Lärmaktionsplan Schiene (Ratsbeschluss vom 30.05.2011) 

 

 

 

 

 

 

  
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