Gemeinsame Bekanntmachung der Städte Bad Oeynhausen, Petershagen und Porta Westfalica
Planfeststellungsverfahren zur Zulassung eines Rahmenbetriebsplanes der K+S KALI GmbH zum Bau und Betrieb einer Rohrleitung von Neuhof nach Philippsthal gemäß § 52 Abs. 2a i.V.m. § 57a Bundesberggesetz (BBergG), Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die dauerhafte Einleitung der salzhaltigen Wässer in die Werra Auslegung gemäß § 74 Abs. 4 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG)
Mit Planfeststellungsbeschluss vom 25.06.2012 wurde der Rahmenbetriebsplan der Firma K+S KALI GmbH zum Bau und Betrieb einer Rohrleitung von Neuhof nach Philippsthal einschließlich der damit zusammenhängenden Maßnahmen planfestgestellt. Gleichzeitig wurde der K+S KALI GmbH die wasserrechtliche Erlaubnis erteilt, die salzhaltigen Abwässer bis zum 31.12.2020 in die Werra einzuleiten.
Gemäß § 74 Abs. 4 Satz 2 HVwVfG ist eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses mit einer Rechtsbehelfsbelehrung und einer Ausfertigung des festgestellten Planes in den Gemeinden zwei Wochen zur Einsicht auszulegen. Der Planfeststellungsbeschluss einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung (letzte Seite des Beschlusses), die wasserrechtliche Erlaubnis einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung (siehe letzte Seite der Erlaubnis) und die festgestellten Planunterlagen liegen in der Zeit vom 27.08.2012 bis zum 10.09.2012 zur Einsicht aus:
in Bad Oeynhausen:
bei der Stadtverwaltung Bad Oeynhausen, Rathaus II, Schwarzer Weg 6, Bereich Stadt- und Verkehrsplanung, Zimmer 60, während der Dienststunden, und zwar
montags von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr dienstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr mittwochs von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 17.30 Uhr freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr
in Petershagen:
bei der Stadtverwaltung Petershagen, Verwaltungsgebäude Lahde, Bauverwaltung, 2. Obergeschoss, Zimmer 36, Bahnhofstraße 63, 32469 Petershagen, während der Dienststunden, und zwar
montags von 8.30 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 17.30 Uhr dienstags von 8.30 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr mittwochs von 8.30 bis 12.30 Uhr donnerstags von 8.30 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 17.30 Uhr freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 15.00 Uhr
in Porta Westfalica:
im Rathaus der Stadt Porta Westfalica, Sachgebiet Stadtplanung und Bauordnung, 2. Obergeschoss, Zimmer 2.08, Kempstraße 1, 32457 Porta Westfalica während der Dienststunden, und zwar
montags von 7.30 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr dienstags von 9.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr mittwochs von 9.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr donnerstags von 9.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr freitags von 9.00 bis 13.00 Uhr
Der Beschluss einschließlich der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung in die Werra gilt mit Ende der Auslegungsfrist gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt.
Bad Hersfeld, 11.07. 2012 Regierungspräsidium Kassel Abteilung III Umwelt- und Arbeitsschutz Hubertusweg 19 36251 Bad Hersfeld Az.: 34/Hef 79 f 12-03-302-27/277
Vorstehende Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Kassel wird hiermit veröffentlicht.
Bad Oeynhausen, den 26.07.2012 Der Bürgermeister
Klaus Mueller-Zahlmann
Petershagen, den 27.07.2012 Der Bürgermeister
Dieter Blume
Porta Westfalica, den 25.07.2012 Der Bürgermeister
Stephan Böhme
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