Porta Westfalica

Schnellmenü

Stadtwappen Porta Westfalica
Stadt
Porta Westfalica
Barkhausen Costedt Eisbergen Hausberge Holtrup Holzhausen Kleinenbremen Lerbeck Lohfeld Möllbergen Nammen Neesen Veltheim Vennebeck Wülpke
 Start Stadtplan Was? Wer? Wo? Rathaus Bekanntmachungen Veranstaltungen Impressum

Inhaltsbereich

Bekanntmachen des WB gemäß $26 Absatz 3 der Eigenbetriebsverordnung NRW
 

Amtliche Bekanntmachung des Wirtschaftsbetriebes der Stadt Porta Westfalica gemäß § 26 Absatz 3 der Eigenbetriebsverordnung NRW
vom 16. November 2004 (GV:NRW.2004 S. 644)

 

Der Rat der Stadt Porta Westfalica hat in seiner Sitzung am 24.03.2011 den geänderten Jahresabschluss und Lagebericht des Wirtschaftsbetriebes der Stadt Porta Westfalica zum 31.12.2007 festgestellt und über die Behandlung des Jahresverlustes wie folgt beschlossen:

I.        Der Rat der Stadt Porta Westfalica beschließt den vorgelegten Jahresabschluss des
          Wirtschaftsbetriebes der Stadt Porta Westfalica zum 31.12.2007 mit einer

Bilanzsumme von EUR                                                       145.367.298,66 und einem

Bilanzverlust nach Eigenkapitalverzinsung von EUR           3.231.285,43.

Der Jahresfehlbetrag beläuft sich auf EUR 1.781.285,43. Nach Abführung der Eigenkapitalverzinsung EUR 1.450.000,00 entsteht ein Bilanzverlust in Höhe von EUR 3.231.285,43.

II.       Dem Betriebsausschuss wird Entlastung erteilt.

 

Der Betriebsausschuss des Wirtschaftsbetriebes der Stadt Porta Westfalica hat in seiner Sitzung am 24.03.2011 der Betriebsleitung Entlastung erteilt.
Jahresabschluss und Lagebericht liegen bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2008 des Wirtschaftsbetriebes der Stadt Porta Westfalica in den Räumen des Wirtschaftsbetriebes, Kempstr. 1, 32457 Porta Westfalica, während der Geschäftszeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Der abschließende Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen, Herne, ist gemäß § 3 Absatz 5 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen ebenfalls öffentlich bekanntzumachen und lautet wie nebenstehend:

Der abschließende Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen, Herne, lautet wie folgt:
Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Wirtschaftsbetriebes der Stadt Porta Westfalica. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2007 hat sie sich des Wirtschaftsprüfers Stephan Sauer, Bielefeld, bedient.
Dieser hat mit Datum vom 18.03.2008 und 01.12.2010 (Nachtragsprüfung) den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:
“Ich habe den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung sowie den Lagebericht des Wirtschaftsbetriebes der Stadt Porta Westfalica für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2007 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes liegen nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie Regelungen der Betriebssatzung in der Verantwortung des Betriebsausschusses des Wirtschaftsbetriebes der Stadt Porta Westfalica. Meine Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von mir durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht, die wirtschaftlichen Verhältnisse sowie nach § 53 HGrG des Wirtschaftsbetriebes der Stadt Porta Westfalica abzugeben.
Ich habe meine Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 GO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des Jahresabschlusses unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse des Wirtschaftsbetriebes der Stadt Porta Westfalica Anlass zu Beanstandungen geben. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Wirtschaftsbetriebes der Stadt Porta Westfalica sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.
Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Betriebsausschusses des Wirtschaftsbetriebes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Ich bin der Auffassung, dass meine Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für meine Beurteilung bildet.
Meine Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach meiner Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Wirtschaftsbetriebes der Stadt Porta Westfalica. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Wirtschaftsbetriebes der Stadt Porta Westfalica und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zum 31.12.2007 zutreffend dar.
Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Wirtschaftsbetriebes der Stadt Porta Westfalica geben keinen Anlass zu Beanstandungen.
Die Bestätigung erteile ich auf Grund meiner pflichtgemäßen, am 18. März 2008 abgeschlossenen Abschlussprüfung und meiner Nachtragsprüfung vom 01. Dezember 2010, die sich auf die Änderungen der Positionen in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie des Anhangs und des Lageberichts bezog. Die Nachtragsprüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.“
Die GPA NRW hat die Prüfungsberichte des Wirtschaftsprüfers Stephan Sauer ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:
Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.

Herne, den 19.04.2011                             GPA NRW
                                                                  gez. Unterschrift

 

Porta Westfalica, den 26.04.2011
Wirtschaftsbetrieb der Stadt Porta Westfalica

 

Mohme
 Betriebsleiter

Zurück
Zurück zum Schnellmenü