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Öffentliche Auslegung einer Bebauungsplanänderung in Barkhausen gem. § 3 (2) BauGB
09.12.2010

NACHRICHTLICH

Bekanntmachung der Stadt Porta Westfalica

Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) i.V.m. § 13 (2) BauGB
Der Rat der Stadt Porta Westfalica hat in seiner Sitzung am 08.11.2010 beschlossen, die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Auf dem Steinacker“ der ehemaligen Gemeinde Barkhausen (Bebauungsplan der Innenentwicklung) aufzustellen. Ziel ist die Festsetzung von Wohnbaufläche sowie die Überplanung von Verkehrsflächen in der Gemarkung Barkhausen, Flur 3.

Skizze B-Plan 1 (4) Steinacker


Dieser Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt. Demzufolge ist eine Umweltprüfung nicht erforderlich.

Der Entwurf nebst Begründung der genannten Planung liegt in der Zeit vom 20.12.2010 bis 28.01.2011 während der Dienststunden und zwar

- montags     von 07.30 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
- dienstags    von 09.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
- mittwochs    geschlossen
- donnerstags   von 09.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
- freitags    von 09.00 bis 13.00 Uhr.

im Sachgebiet Stadtplanung der Stadt Porta Westfalica in 32457 Porta Westfalica, Kempstr. 1, 2. OG zu jedermanns Einsichtnahme aus. Über die Inhalte der Planung wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Während dieser Zeit können Äußerungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Sachgebiet Stadtplanung der Stadt Porta Westfalica vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 (2) BauGB ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle) unzulässig ist, soweit mit ihm Ein-wendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. 

Porta Westfalica, den 26.11.2010


Der Bürgermeister
In Vertretung

gez. Stefan Mohme
Technischer Beigeordneter

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