Öffentliche Auslegung einer Bebauungsplanänderung in Barkhausen gem. § 3 (2) BauGB | 09.12.2010 |
NACHRICHTLICH Bekanntmachung der Stadt Porta Westfalica Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) i.V.m. § 13 (2) BauGB
Der Entwurf nebst Begründung der genannten Planung liegt in der Zeit vom 20.12.2010 bis 28.01.2011 während der Dienststunden und zwar - montags von 07.30 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr im Sachgebiet Stadtplanung der Stadt Porta Westfalica in 32457 Porta Westfalica, Kempstr. 1, 2. OG zu jedermanns Einsichtnahme aus. Über die Inhalte der Planung wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Während dieser Zeit können Äußerungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Sachgebiet Stadtplanung der Stadt Porta Westfalica vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 (2) BauGB ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle) unzulässig ist, soweit mit ihm Ein-wendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Porta Westfalica, den 26.11.2010
gez. Stefan Mohme |